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Sachverhalt: In der
Aufsichtsratssitzung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH am
18.08.2010 ist der Jahresabschluss 2009 besprochen worden. In der nächsten
Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
wird der Jahresabschluss 2009 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die
städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen. Beigefügt
sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2)
und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2009 wie
folgt ab: Bilanzsumme 45.941.074,01 € Jahresüberschuss 936.358,96
€ Vortrag der Vorjahre 0
€ Bilanzgewinn 936.358,96
€ Hierzu wird
seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtrates vorgeschlagen, von dem
Jahresüberschuss -
90.000,00
€ einer freien Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und -
846.358,96 € einer zweckgebundenen Rücklage für
Investitionsverpflichtungen zuzuführen sowie der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu
erteilen. Die
Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH, Hannover, hat den Abschluss
für das Geschäftsjahr 2009 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen. Der testierte Bericht kann im Ratsbüro eingesehen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Bilanz Gewinn-
und Verlustrechnung Lagebericht Auszug
aus der Niederschrift des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag: Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009, die
Zuführung des Jahresüberschusses -
i.H.v. 90.000,00 € in eine freie Rücklage
nach § 58 Nr. 7a) AO und -
i.H.v.
846.358,96 € in eine zweckgebundene
Rücklage für Investitionsverpflichtungen sowie die
Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2009 zu stimmen. |
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