Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, übergibt zur inhaltlichen Vorstellung an Herrn
Dr. Moormann als Geschäftsführer der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen
Klinikum GmbH (AZL). Herr
Dr. Moormann berichtet, dass das Medizinische Versorgungszentrum Anfang des
Jahres gegründet und das operative Geschäft noch nicht aufgenommen wurde. Eine
Bürgschaft für Forderungen der Kassenärztlichen
Vereinigung und der Krankenkassen gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages und § 95
SGB gegen die Gesellschaft aus deren vertragsärztlicher Tätigkeit sind üblich.
Möglich ist dies jedoch nur, wenn beide Gesellschaften gemeinnützig sind und
somit ist der Gesellschaftsvertrag des AZL zu ändern. Die Rücklage soll eingestellt werden,
da das operative Geschäft erst spät aufgenommen wird und bis dahin sonst schon
die Hälfte des Kapitals aufgebraucht ist. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die
Umwandlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH in eine
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aufstockung des
Eigenkapitals durch Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 50.000,00 €
zu stimmen. Die notwendigen Satzungsänderungen sollen vorgenommen werden. Die
Geschäftsführung des Städtischen Klinikums wird beauftragt, die notwendigen
Schritte umzusetzen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |