Bürgerinformationssystem

Auszug - Ambulanzzentrum Lüneburg am städtischen Klinikum GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Bildung einer Rücklage Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2010    
Zeit: 16:02 - 17:54 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3808/10 Ambulanzzentrum Lüneburg am städtischen Klinikum GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und Bildung einer Rücklage
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Michael Moormann
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, übergibt zur inhaltlichen Vorstellung an Herrn Dr. Moormann als Geschäftsführer der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH (AZL).

 

Herr Dr. Moormann berichtet, dass das Medizinische Versorgungszentrum Anfang des Jahres gegründet und das operative Geschäft noch nicht aufgenommen wurde. Eine Bürgschaft für Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages und § 95 SGB gegen die Gesellschaft aus deren vertragsärztlicher Tätigkeit sind üblich. Möglich ist dies jedoch nur, wenn beide Gesellschaften gemeinnützig sind und somit ist der Gesellschaftsvertrag des AZL zu ändern.

Die Rücklage soll eingestellt werden, da das operative Geschäft erst spät aufgenommen wird und bis dahin sonst schon die Hälfte des Kapitals aufgebraucht ist.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Umwandlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aufstockung des Eigenkapitals durch Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 50.000,00 € zu stimmen. Die notwendigen Satzungsänderungen sollen vorgenommen werden. Die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums wird beauftragt, die notwendigen Schritte umzusetzen.