Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung
der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis
Lüneburg mbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009, der
Einstellung des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen und die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 zu
stimmen.
27.09.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung
der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis
Lüneburg mbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009, der
Einstellung des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen und die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 zu
stimmen.