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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg (Verabschiedung)  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg (Verabschiedung)
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Fr, 28.10.2016    
Zeit: 15:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Protokolle vom 02.06.2016, 23.06.2016, 18.08.2016 und 29.09.2016  
Rat/0047/16  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Annahme von Zuwendungen durch den Rat  
Enthält Anlagen
VO/6877/16  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Hansestadt Lüneburg als Steuerschuldner  
Enthält Anlagen
VO/6838/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG über den 31.12.2016 hinaus und ermächtigt den Oberbürgermeister, die hierfür nach § 27 Abs. 22 UStG erforderliche Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Lüneburg abzugeben.

 

   
    19.10.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 13 - (offen)
   

 

Ratsherr Srugis fragt nach der Einschätzung der Verwaltung zur möglichen Umsatzsteuerpflicht und ob Vorsteuerabzüge möglich wären.

 

Herr Sporleder antwortet, dass man die Optionszeit nutzen muss, um den kompletten städtischen Haushalt dahingehend zu überprüfen.

 

Ratsherr Srugis fragt, ob eine Umsatzsteuerpflicht beispielsweise bestehen würde, wenn die Reinigung der kommunalen Gebäude durch eigenes Personal erfolgt.

 

Herr Sporleder erklärt, dass in jeglichen Bereichen, in denen aufgrund von Leistungen Erträge entstehen, diese Erträge gegenüber Dritten steuerbar sind.

 

Erste Stadträtin Lukoschek sagt, dass eine Umsatzsteuerpflicht beispielsweise gegeben wäre, wenn die städtischen Reinigungskräfte die Räumlichkeiten des Landkreises reinigen. Die Personalabrechnung, die für andere Kommunen im Landkreis Lüneburg von der Hansestadt Lüneburg erbracht wird, ist unter anderem auf Umsatzsteuerpflicht zu überprüfen.

 

Beigeordnete Schellmann fragt, ob das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises auch ein solcher Fall ist.

 

Herr Sporleder bejaht dies. In den Verträgen zur Kooperation juristischer Personen des öffentlichen Rechts ssen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass die Steuerbarkeit entfällt.

 

Beigeordneter Pauly sagt, dass die Option ohne eine Geltendmachung der Vorsteuer uninteressant ist, spricht die Thematik der Parkscheinautomaten an und fragt, wann zeitlich gesehen darüber gesprochen werden kann.

 

Erste Stadträtin Lukoschek antwortet, dass voraussichtlich im nächsten oder übernächsten Jahr ein Gespräch dazu erfolgen kann.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig:

 

Der Rat beschließt die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG über den 31.12.2016 hinaus und ermächtigt den Oberbürgermeister, die hierfür nach § 27 Abs. 22 UStG erforderliche Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Lüneburg abzugeben.

 

 

   
    28.10.2016 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG über den 31.12.2016 hinaus und ermächtigt den Oberbürgermeister, die hierfür nach § 27 Abs. 22 UStG erforderliche Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Lüneburg abzugeben.

 

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