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Beratungsinhalt:
Bürgermeister MEIHSIES beantragt die Entlastung des Oberbürgermeisters in diesem Punkt. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 der Vorlage. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 3.680.221,50 EUR wird ein Betrag in Höhe von 3.296.309,29 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 382.442,03 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt. Darüber hinaus wird ein Betrag von 1.470,18 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dieses beträgt zum 31.12.2015 nunmehr 589.540,88 EUR. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
(03S, III, II, 2, 20) |
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