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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluß:
Die Betriebsabrechnungen 2013, 2014 und 2015 für die Straßenreinigung werden zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindeanteil der Straßenreinigung i. H. v. 22,0 % wird für die Jahre 2013 bis 2016 zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.
Die dargestellte Satzungsänderung zur achten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.1981 wird beschlossen.
(06, VI, 72, 22)
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