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Vorlage - VO/6841/16  

 
 
Betreff: Straßenreinigung
- Betriebsabrechnungen 2013, 2014 und 2015
- Gebührenbedarfsberechnung 2017
- Änderung des Gemeindeanteils
- Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Prigge, Sebastian
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   DEZERNAT VI
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.10.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg (Verabschiedung) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Betriebsabrechnung 2015 und Gebührenbedarfsberechnung 2017

Das Betriebsergebnis 2015 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 253,7 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2013 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 145,0 T€.

 

Die gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2015 auf Basis der Betriebsabrechnung 2014 für das Jahr 2016 bestätigt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 


Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2017 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) erwartet:

 

Produkt 545002 Straßenreinigung

 

 

 

Gebührenbedarfsberechung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2013

2014

2015

2016

2017

Erlöse

2.069.933

1.996.667

1.914.251

1.908.000

1.908.000

Kosten

2.243.371

1.825.511

1.660.515

1.920.400

2.073.500

Jahresbezogenes Ergebnis

-173.438

171.156

253.736

-12.400

-165.500

Vortrag aus Vorvorjahr

65.472

520.147

-108.806

718.162

144.959

Ergebnisverzinsung

-840

26.859

29

20.825

1.514

Gesamtergebnis

-108.806

+718.162

+144.959

+726.587

-19.027

 

Das positive jahresbezogene Ergebnis in 2015 ist insbesondere auf verhältnismäßig geringe Kosten des Winterdienstes in 2015 zurückzuführen. Aufgrund der zu erwartenden Gesamtergebnisse wird empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht zu verändern.

 

 

Neugestaltung des Gemeindeanteils in der Straßenreinigung

Die Hansestadt Lüneburg hat gemäß § 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung einen Gemeindeanteil von 25,0 % (bisherige Rechtsprechung) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Mit Urteil vom 16.02.2016 distanziert sich das Nds. Oberverwaltungsgericht (OVG) von der bisherigen Rechtsprechung und entscheidet, dass der pauschale Gemeindeanteil von 25 % unwirksam ist.

Gemäß dem Urteil muss die Hansestadt Lüneburg für die Bestimmung eines einheitlichen abdeckenden Gemeindeanteils alle wesentlichen Aspekte des Allgemeininteresses berücksichtigten und sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Der Gemeindeanteil beinhaltet insbesondere Straßenkreuzungen und –einmündungen, Verkehrsinseln und ähnliche Verkehrsanlagen. Ebenfalls werden die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung der im Urteil vorgeschriebenen Voraussetzungen wurde für das Betriebsabrechnungsjahr 2016 ein Gemeindeanteil i.H.v. 22,0 % (detailliert in Anlage 5) errechnet. Der Gemeindeanteil ist jährlich neu zu ermitteln und den aktuell örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Entsprechend dem Urteil vom 16.02.2016 müssen die vergangenen Kalkulationsperioden 2013 und 2014 (Anlage 3 und 4) analog dem Gemeindeanteil 2016 neu berechnet werden. Die Neuberechnung der vergangenen Kalkulationsperioden gewährleistet eine gemäß Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) ordnungsgemäße Berücksichtigung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen. Die Betriebsabrechnung 2015 beinhaltet unmittelbar den neuen Gemeindeanteil.

 

Ferner ist es erforderlich, die Straßenreinigungsgebührensatzung hinsichtlich der Rechtsprechung des OVG anzupassen. Betroffen ist einzig der § 3 Absatz 1 der Straßenreingungsgebührensatzung, da dieser den bisherigen Gemeindeanteil von 25,0 % festschreibt.

Um eine jährliche Änderung der Straßenreingungsgebührensatzung zu vermeiden, wird auf die Festsetzung innerhalb der Satzung verzichtet. Die Festsetzung des jeweilig gültigen Gemeindeanteils soll zukünftig im Rahmen der jährlichen Gebührenbedarfsberechnung beschlossen werden. § 3 Absatz 1 Nr. 3 ist gem. dem Urteil vom 16.02.2016 zu entfernen.

Die Synopse zur Satzungsänderung ist der Anlage 6 und die Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung der achten Änderungssatzung ist der Anlage 7 zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

  • Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 1
  • Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 2
  • Gebührenbedarfsberechnung 2017
  • Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Neuberechnung
  • Betriebsabrechnungsbogen 2014 (BAB) – Neuberechnung
  • Berechnung des Gemeindeanteils der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung
  • Synopse über die Änderung der Straßenreingungsgebührensatzung
  • Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.1981 in der Fassung der achten Änderungssatzung


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 1 (16 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 2 (22 KB)      
Anlage 3 3 Gebührenbedarfsberechnung 2017 (16 KB)      
Anlage 4 4 Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Neuberechnung (15 KB)      
Anlage 5 5 Betriebsabrechnungsbogen 2014 (BAB) – Neuberechnung (16 KB)      
Anlage 8 6 Berechnung des Gemeindeanteils der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung (16 KB)      
Anlage 6 7 Synopse über die Änderung der Straßenreingungsgebührensatzung (27 KB)      
Anlage 7 8 A7_Straßenreinigungsgebührensatzung (31 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnungen 2013, 2014 und 2015 für die Straßenreinigung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Gemeindeanteil der Straßenreinigung i.H.v. 22,0 % wird für die Jahre 2013 bis 2016 zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.

 

Die dargestellte Satzungsänderung zur achten Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.1981 wird beschlossen.