Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Flüchtlingsunterbringung bzw. die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind eine originäre Aufgabe des Landkreises, werden jedoch durch den Bereich 54 –Asyl und Integration sowie dem Fachbereich 8 – Gebäudewirtschaft gegen Kostenerstattung des Landkreises erbracht.
Die Planungsgrundlage für den Haushalt 2016 war von vielen Unsicherheitsfaktoren geprägt. Eine konkret bezifferte Planung zum Umfang der Hilfeleistungen und der Kosten der Gemeinschaftsunterkünfte war vor diesem Hintergrund nicht gänzlich möglich. Im Jahresverlauf 2016 zeigt sich nun durch den deutlichen Anstieg der Leistungsbezieher ein Mehrbedarf:
Im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz standen im Juni 2015 380 Personen im Leistungsbezug; im Juni 2016 sind es bereits 899 Personen gewesen. Diese enorme Steigerung war bei der Haushaltsplanung 2016 nicht abzuschätzen. Der Ansätze für Hilfeleistungen dieser Produkte beläuft sich im Haushalt 2016 auf 8,374 Mio. €
Nach den Hochrechnungen auf Grundlage der Aufwendungen zum Stichtag 30.09.2016 werden für direkte Hilfeleistungen Mehraufwendungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro bis zum Jahresende entstehen.
Zur vorübergehenden Unterbringung von der Asylbewerbern musste die Hansestadt Lüneburg entsprechende Unterkünfte anmieten, herstellen oder herrichten, von denen sie derzeit noch 11 Gemeinschaftsunterkünfte (GU) betreibt.
Einige der in 2015/2016 angemieteten und bewirtschafteten Unterkünfte konnten inzwischen bereits wieder geräumt werden, wie z.B. die GU Ritterstraße, GU Vor dem Neuen Tore (ehem. MaDonna), GU Meisterweg. Für manche der leergezogenen Unterkünfte fallen jedoch auch noch Kosten für die Kaltmiete an bis die Vertragslaufzeit ausgelaufen ist. Diese Unterkünfte stehen als kurzfristig bezugsfertige Notquartiere zur Verfügung, falls weitere Flüchtlinge/ Asylsuchende von der Stadt unterzubringen sind (GU Waldhof Böhmsholz sowie GU Vrestorfer Weg 3 a).
Für insgesamt 5 Standorte konnten im Haushaltsplan 2016 noch keine Mittel veranschlagt werden, da die Anmietung erst nach Abschluss der Haushaltsplanaufstellung erfolgte. Trotz der zwischenzeitlichen Aufgabe einiger Unterkünfte sind dennoch Mehraufwendungen entstanden, die zu einer Ansatzüberschreitung führen werden.
Zur Deckung von Miete und Nebenkosten sowie Bewirtschaftungskosten, wie Gebäudereinigung, Versicherung und Wachdienst besteht bis zum Jahresende noch ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 150.000 Euro.
Insgesamt beläuft sich der überplanmäßige Aufwand auf 2.650.000 Euro und obliegt der Beschlussfassung des Rates. Die Refinanzierung des zusätzlichen Bedarfs erfolgt über die Abrechnung mit dem Landkreis Lüneburg im Rahmen des Finanzvertrages, sodass eine haushalterische Deckung gewährleistet ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,00 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle:Teilhaushalt 51 Produkt / Kostenträger:Produkt 313001 Haushaltsjahr:2016
e) mögliche Einnahmen:2,65 Mio. Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Den überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 2.500.000 Euro und den Bewirtschaftungsaufwendungen für Gemeinschaftsunterkünfte i.H.v. 150.000 Euro wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages und der Zusatzvereinbarungen durch den Landkreis Lüneburg
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