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Vorlage - VO/6846/16  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2015 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT III
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof Vorberatung
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.10.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg (Verabschiedung) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2015 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.-3.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2015 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3558, Herr Gomell).

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (4.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (5.) beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziffer 8, S. 16 des Schlussberichtes).

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Bisher war lediglich eine Aufteilung der erzielten Jahresüberschüsse an die freie und die sog. Projektrücklage gemäß der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) erfolgt. Die Verwendung der in die Projektrücklage eingestellten Mittel war jedoch bis auf wenige Ausnahmen bisher nicht näher definiert. Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt jedoch die mehrere Jahre übergreifende Rücklagenbildung voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden. Daher wurden die Rücklagen neu strukturiert und entsprechende Unterkonten gebildet:

- Satzungsvermögen

- Gebäuderücklagen

- Vermächtnisse und Nachlässe

- sonstige Rücklagen.

 

Somit können künftig die der Projektrücklage jährlich zufließenden Beträge im Rahmen der Ergebnisverwendungsbeschlüsse von Anfang an konkret bezüglich ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.

 

Aus dem Überschuss des Jahres 2015 kann ein Betrag von 334.315,31 EUR der Projektrücklage zugeführt werden. Dieser Betrag sollte in die Gebäuderücklage eingestellt werden, um damit die noch laufenden Sanierungsarbeiten der Gebäude auf dem Nikolaihof finanzieren zu können.

 

Darüber hinaus wird im Rahmen der Ergebnisverwendung ab 2015 ein Inflationsausgleich durchgeführt, um einen realen Kapitalerhalt zu gewährleisten. Die Höhe des Inflationsausgleiches für 2015 beträgt – bezogen auf das satzungsgemäß zu erhaltende Kapital – 133,70 EUR. Das satzungsgemäß zu erhaltende Kapital beträgt damit aktuell 53.613,66 EUR. Darin sind bereits für die Jahre ab 2012 aufgrund des in der aktuell gültigen Stiftungssatzung mit Stichtag 31.12.2012 ausgewiesenen Kapitalvermögens entsprechende Beträge zum Inflationsausgleich bzw. Werterhalt enthalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung

2. Rechenschaftsbericht

3. Schlussbilanz 2015

4. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

5. Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Festellung Jahresergebnis_Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung Niko (960 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_ Rechenschaftsbericht Niko (551 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Bilanz Niko (486 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4_Schlussbericht Niko (122 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5_Stellungnahme Niko (493 KB)      

Beschlussvorschlag:

a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 483.616,76 EUR wird ein Betrag in Höhe von 149.167,75 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 334.315,31 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.

Darüber hinaus wird ein Betrag von 133,70 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dieses beträgt zum 31.12.2015 nunmehr 53.613,66 EUR. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b)  Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.