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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2015 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg (Verabschiedung)
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 28.10.2016    
Zeit: 15:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6844/16 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2015 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT II
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

rgermeister MEIHSIES beantragt die Entlastung des Oberbürgermeisters in diesem Punkt.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 der Vorlage. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von insgesamt 334.221,14 EUR wird ein Betrag in Höhe von 323.894,03 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 3.913,46 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.

Darüber hinaus wird ein Betrag von 2.138,68 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dieses beträgt zum 31.12.2015 nunmehr 857.609,20 EUR. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b)  Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stiftung Hospital zum Graal und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

 

(03S, III, II, 2, 20)