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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG über den 31.12.2016 hinaus und ermächtigt den Oberbürgermeister, die hierfür nach § 27 Abs. 22 UStG erforderliche Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Lüneburg abzugeben.
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