Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.12.2001 eine Änderung der Heimkosten festgesetzt und ins Ortsrecht aufgenommen.
Der Tagessatz bezieht sich auf das städtisches Kinder- und Jugendhaus Altenbrückertorstraße 9/10 und den Kinder- und Jugendnotdienst in der Salzstraße 24.
Die Betriebserlaubnisse für diese Einrichtungen enden zum 31.12.16 und Heimkosten fallen dort nicht mehr an.
Für andere stationäre Plätze gelten aktuelle Regelungen und Verfahren. Diese beziehen sich vornehmlich auf den Niedersächsischen Rahmenvertrag gem. § 78 f, SGB VIII, Vereinbarungen gem. § 77 SGB VIII zu Vereinbarungen über die Höhe von Kosten sowie auf § 78c SGB VIII Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und gehören zum Geschäft der laufenden Verwaltung.
Der Heimkostentarif ist somit zum 31.12.16 ersatzlos aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:60,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Aufhebung des Ortsrechts „51-06 Heimkostentarif für Jugendhilfeverbund – Altenbrückertorstraße 9/10“ mit Wirkung 31.12.2016.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt die Aufhebung des Ortsrechts „51-06 Heimkostentarif für Jugendhilfeverbund – Altenbrückertorstraße 9/10“ mit Wirkung 31.12.2016.
Der Rat Beschließt die Aufhebung des Ortsrechts „51-06 Heimkostentarif für Jugendhilfeverbund – Altenbrückertorstraße 9/10“ mit Wirkung 31.12.2016.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |