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Vorlage - VO/6868/16  

 
 
Betreff: Aufhebung des Heimkostentarifs für den Städtischen Jugendhilfeverbund Lüneburg, Altenbrückertorstraße 9/10 vom 17.06.1993(gültig ab 01.01.1994 ) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.12.2001 ( gültig ab 01.01.2002 )
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.10.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg (Verabschiedung) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
20.10.2016 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.12.2001 eine Änderung der Heimkosten festgesetzt und ins Ortsrecht aufgenommen.

 

Der Tagessatz bezieht sich auf das städtisches Kinder- und Jugendhaus Altenbrückertorstraße 9/10 und den Kinder- und Jugendnotdienst in der Salzstraße 24.

 

Die Betriebserlaubnisse für diese Einrichtungen enden zum 31.12.16 und Heimkosten fallen  dort nicht mehr an.

 

Für andere stationäre Plätze gelten aktuelle Regelungen und Verfahren. Diese beziehen sich vornehmlich auf  den Niedersächsischen Rahmenvertrag gem. § 78 f, SGB VIII, Vereinbarungen gem. § 77 SGB VIII zu Vereinbarungen über die Höhe von Kosten sowie auf § 78c SGB VIII Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und gehören zum Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Der Heimkostentarif ist somit zum 31.12.16 ersatzlos aufzuheben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:60,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 51_06_heimkostentarif (104 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Aufhebung des Ortsrechts „51-06 Heimkostentarif für Jugendhilfeverbund – Altenbrückertorstraße 9/10“ mit Wirkung 31.12.2016.

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt die Aufhebung des Ortsrechts „51-06 Heimkostentarif für Jugendhilfeverbund – Altenbrückertorstraße 9/10“ mit Wirkung 31.12.2016.

 

Der Rat Beschließt die Aufhebung des Ortsrechts „51-06 Heimkostentarif für Jugendhilfeverbund – Altenbrückertorstraße 9/10“ mit Wirkung 31.12.2016.