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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluß:
Den überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 2.500.000 Euro und den Bewirtschaftungsaufwendungen für Gemeinschaftsunterkünfte i. H. v. 150.000 Euro wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages und der Zusatzvereinbarungen durch den Landkreis Lüneburg.
(501, 20, 82) |
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