Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH sowie in der Städtisches
Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
sowie der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH anzuweisen, dem
Jahresabschluss 2009, der Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine
Gewinnrücklage und der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2009 zuzustimmen.
Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
sowie der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, die
Beteiligungsvertreter der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
sowie der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH anzuweisen, dem Jahresabschluss
2009, der Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage und
der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009 zuzustimmen.
27.09.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH sowie in der Städtisches
Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH sowie
der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH anzuweisen, dem
Jahresabschluss 2009, der Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine
Gewinnrücklage und der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2009 zuzustimmen.
Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
sowie der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, die
Beteiligungsvertreter der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
sowie der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH anzuweisen, dem
Jahresabschluss 2009, der Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine
Gewinnrücklage und der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2009 zuzustimmen.