Die
Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum
Lüneburg gemeinnützige GmbH und der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden
angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg
gemeinnützige GmbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009,
für die Zuführung des Jahresüberschuss i. H. v. 180.000 € in eine freie
Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 68.095,78 € eine zweckgebundenen
Rücklage für Investitionsverpflichtungen zu stimmen. Des Weiteren werden sie
angewiesen dafür zu stimmen, den Gewinnvortrag i.H.v. 774.007,75 €
ebenfalls in die Rücklagen einzustellen, davon 481.327,75 € in eine
zweckgebundene Rücklage für Investitionsverpflichtungen und 293.150,00 €
entsprechend der Beschlussfassung aus 2008 und 2009 in eine freie Rücklage nach
§ 58 Nr. 7a AO. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung
den Geschäftsführern Herrn Jürgen Clavien (bis 15.09.2009) und Herrn Dr.
Michael Moormann (ab 15.09.2009) und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2009 zu stimmen.
27.09.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die
Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum
Lüneburg gemeinnützige GmbH und der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden
angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg
gemeinnützige GmbH für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2009,
für die Zuführung des Jahresüberschuss i. H. v. 180.000 € in eine freie
Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 68.095,78 € eine zweckgebundenen
Rücklage für Investitionsverpflichtungen zu stimmen. Des Weiteren werden sie
angewiesen dafür zu stimmen, den Gewinnvortrag i.H.v. 774.007,75 €
ebenfalls in die Rücklagen einzustellen, davon 481.327,75 € in eine
zweckgebundene Rücklage für Investitionsverpflichtungen und 293.150,00 €
entsprechend der Beschlussfassung aus 2008 und 2009 in eine freie Rücklage nach
§ 58 Nr. 7a AO. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung
den Geschäftsführern Herrn Jürgen Clavien (bis 15.09.2009) und Herrn Dr.
Michael Moormann (ab 15.09.2009) und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2009 zu stimmen.