Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung vom 19.04.2007
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 28.06.2007
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung vom 28.06.2007
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1)Der
Rat nimmt das Konzept des integrierten Stadtenwicklungskonzeptes/Vorbereitende
Untersuchungen zur Kenntnis. Die Stadt Lüneburg wird die Sanierung nach diesem
Leitbild durchführen.
2)Aus
dem städtebaulichen Konzept sind die der Verwirklichung des Sanierungszweckes
dienenden Bebauungspläne abzuleiten. Die ermittelten Kosten für die
Durchführung der Sanierung in Höhe von 7.792.000 € werden zur Kenntnis genommen
Während der Laufzeit des Sanierungsverfahrens wird der
städtische Anteil von 1/3 der anderweitig nicht gedeckten Gesamtkosten
haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.
3)Von
der Aufstellung der Grundsätze für den Sozialplan wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen,
weil erkennbar ist, dass der nach der förmlichen Festlegung des Gebietes aufzustellende
Sozialplan zur Vermeidung oder Milderung der nachteiligen Auswirkungen
ausreichend wird.
27.09.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE bei 5 Enthaltungen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1)Der
Rat nimmt das Konzept des integrierten Stadtenwicklungskonzeptes/Vorbereitende
Untersuchungen zur Kenntnis. Die Stadt Lüneburg wird die Sanierung nach diesem
Leitbild durchführen.
2)Aus
dem städtebaulichen Konzept sind die der Verwirklichung des Sanierungszweckes
dienenden Bebauungspläne abzuleiten. Die ermittelten Kosten für die Durchführung
der Sanierung in Höhe von 7.792.000 € werden zur Kenntnis genommen
Während der Laufzeit des Sanierungsverfahrens wird der
städtische Anteil von 1/3 der anderweitig nicht gedeckten Gesamtkosten
haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.
3)Von
der Aufstellung der Grundsätze für den Sozialplan wird zum jetzigen Zeitpunkt
abgesehen, weil erkennbar ist, dass der nach der förmlichen Festlegung des
Gebietes aufzustellende Sozialplan zur Vermeidung oder Milderung der
nachteiligen Auswirkungen ausreichend wird.