Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsfrau
GÜNTNER legt dar,
dass das beantragte Projekt seit August bereits umgesetzt werde, dies werde
ausdrücklich begrüßt. Ihrer Fraktion sei bewusst, dass mit dieser Maßnahme
nicht die Probleme der Arbeitslosigkeit im existenzsichernden Bereich
grundlegend gelöst werden können, sie sei aber ein guter Beitrag in einem
Segment der Arbeitslosigkeit, in dem ältere Langzeitarbeitslose kaum eine
Chance auf Rückkehr in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt hätten, zumal die
Zahl der älteren Menschen an der Arbeitslosenquote höher sei als die anderer
Altersgruppen. Demgegenüber könnten bestimmte Arbeiten in der Kommune aufgrund
Personalmangels nicht oder nur unzureichend ausgeführt werden. Wenngleich viele
dieser Tätigkeiten unterhalb der eigentlichen Qualifizierung vieler Arbeitsloser
lägen, böten sie dennoch eine Chance zur Teilhabe am Arbeitsprozess. Dies könne
helfen, dass sich die Menschen nicht als Last der Gesellschaft empfänden,
sondern sich mit ihren langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen wieder aktiv in
das gesellschaftliche Leben einbringen könnten. Seit August würden im Landkreis
Lüneburg bereits älteren Langzeitarbeitslosen im Rahmen dieser Initiative neue
Beschäftigungsmöglichkeiten geboten. Rund zweihundert solcher Angebote seien
bisher geschaffen worden. Sie ermöglichten den darin Beschäftigten die
Verbesserung ihres Einkommens, da die von der ARGE hierfür gezahlten zwei Euro
nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet würden. Zudem sei die Maßnahme
nicht wie die klassischen Ein-Euro-Jobs auf sechs bis neun Monate begrenzt,
sondern auf einen Zeitraum bis zum Renteneintritt angelegt. Die Politik sollte
dem Modell der Bürgerarbeit Chancen einräumen, da sie das gesellschaftliche
Miteinander beleben könnte. Bürgermeister
DR. SCHARF
unterstreicht die Ausführungen seiner Vorrednerin. Arbeitslosigkeit sei ein
gesamtgesellschaftliches Problem. Mit dem Antrag wolle man den älteren
Arbeitslosen nicht nur die Teilhabe an ihrem Problem signalisieren, sondern
auch tatsächlich etwas für sie tun. Für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen zu
können schaffe persönliche Perspektiven, stärke den Lebensmut und könne neue
Fähigkeiten wecken. Obgleich der Antrag noch nicht im Rat behandelt werden
konnte, habe die Verwaltung bereits Ergebnisse vorzuweisen, da auch sie die Dringlichkeit
des Problems erkannt habe. Allein in der Stadt Lüneburg seien über einhundert
Arbeitslose der Generation 50+ in den Arbeitsprozess eingefügt worden und
nähmen gemeinnützige und zusätzliche Arbeiten wahr. Die schwierige Definition
des Begriffes der zusätzlichen Arbeit habe die Verwaltung gemeistert, so dass
auch der Personalrat der Stadt Lüneburg und die Kreishandwerkerschaft den
Maßnahmen zugestimmt haben. Besonders positiv für die Betroffenen sei die
Ausweitung der Beschäftigung auf eine zeitlich unbefristete Dauer zu bewerten.
Der entscheidende Punkt sei aber, dass sich die Menschen aus diesem
Arbeitsverhältnis heraus mit einer echten Chance auch um Beschäftigungen auf
dem ersten Arbeitsmarkt bewerben können. Ratsherr
KUNATH empfindet
die Ein- und Zwei-Euro-Jobs für die Menschen als Zumutung. Er richte an Herrn
Dörbaum die Frage, wie dessen Fraktion älteren Langzeitarbeitslosen helfen
wolle, indem sie sie zu Arbeiten für einen Stundenlohn von nur zwei Euro zwinge
unter Androhung von Kürzung oder Verlust ihrer ALGII-Bezüge im Falle der
Weigerung. Zwangsarbeit unter einem Mindestlohn von 7,50 Euro sei entwürdigend,
sie stelle Menschen als wertlose Last für die Gesellschaft dar. Durch die
genannten Projekte könnten die betroffenen Menschen keinerlei sozialversicherungspflichtige
Leistungen oder Rentenbezüge aufbauen. Die Dauer dieser Tätigkeit fehle später
bei der Anrechnung auf eine menschenwürdige Rente. Die Forderung nach
Zwei-Euro-Jobs lasse sich nicht vereinbaren mit der Forderung der SPD auf Bundesebene
nach einem Mindestlohn. Ratsfrau
MAHLKE-VOß weist
darauf hin, dass die Personen aus der Gruppe der schwer vermittelbaren
Langzeitarbeitslosen 50+ häufig sogenannte multiple Problemlagen wie etwa
Drogen- oder Alkoholprobleme aufweisen würden. Eine bundesweite Erhebung komme
auf etwa 6,5 Millionen Menschen, die zu dieser Gruppe gehören. Um ihnen zu
begegnen, sei im Februar diesen Jahres der sogenannte dritte Arbeitsmarkt
eröffnet worden, dessen Arbeitsfelder zwischen Markt und Staat lägen und gemeinwohlorientiert
seien. Es sei vom Bund vorgesehen, dass diese Arbeiten nicht in den Wettbewerb
auf dem freien Markt eingreifen dürfen, es sich also tatsächlich um zusätzliche
Beschäftigung handeln müsse. In der Praxis sei eine solche Abgrenzung
schwierig, gerade im Bereich der im Antrag genannten Grünanlagen sei der
Übergang bei den einzelnen Arbeiten fließend, daher bedürfe es klarer Kriterien
und einer entsprechenden Kontrolle. Sinn und Zweck von AGH-Maßnahmen in Form
von Ein-Euro-Jobs sei es prinzipiell, für den ersten Arbeitsmarkt fit zu
machen, daher seien sie in ihrer zeitlichen Dauer begrenzt. Mit der Einführung
einer Dauerhaftigkeit würde dieser Zweck ad absurdum geführt. Einem Menschen,
der in Vollzeitarbeit tätig sein könnte, werde kein positiver Stellenwert in
der Gesellschaft vermittelt, wenn er mit seiner Tätigkeit weiterhin und
dauerhaft von der öffentlichen Hand abhängig bleibe. Es sei wichtig, die
Menschen nach der Teilnahme an einer AGH in sozialversicherungspflichtige Jobs
zu vermitteln. Das Modell 50+ sei prinzipiell sinnvoll, wenn es den geschützten
Rahmen für Personen mit multiplen Problemlagen biete, damit sich die
Betroffenen sozial stabilisieren können. Hierzu sei eine Betreuung
beispielsweise durch Sozialpädagogen erforderlich, wie die Erfolge der Neuen
Arbeit oder Job Sozial belegten. Die Trägerschaft sollte daher nicht an die
Bildungs- und Kulturgesellschaft gehen. Ratsherr
SOLDAN möchte noch
ergänzen, dass es leider so sei, dass in unserer Gesellschaft sich das
Selbstwertgefühl einer Person sehr oft an der Arbeit ausrichte. Solange dies so
sei, müsse man dafür sorgen, dass Personen, die Schwierigkeiten in ihrer
sozialen Situation haben, auch in Arbeit kommen. Nicht allein aus finanziellen
Gründen, sondern um das Selbstwertgefühl wieder aufzurichten. Weiterhin sei es
oftmals erforderlich, Personen Hilfestellung zu geben, die über eine sehr lange
Zeit arbeitslos waren, um sie wieder an das normale Arbeiten heranzuführen. Es
sei wichtig, dass die Schaffung von Zwei-Euro-Jobs nicht andere Arbeitsplätze
vernichte, sondern sich auf zusätzliche Tätigkeiten beschränke. Nachdem das
Beschäftigungsprojekt im August angelaufen sei, habe er von der Gruppe SPD/CDU
eigentlich erwartet, dass sie den Antrag zurücknehme, da er sich ja erledigt
habe. Man hätte sich dadurch die Zeit für andere Diskussionen sparen können. Erster
Stadtrat KOCH
möchte einige klarstellende Bemerkungen anbringen. Man stehe auf dem Boden des
Grundgesetzes, wonach man in einer demokratischen und sozialen Marktwirtschaft
lebe, von der der Arbeitsmarkt ein Teil sei. Er solle prinzipiell
selbstregulierend sein, wenn er dies nicht könne, sei es Aufgabe der großen
Politik, die nötige begleitende Unterstützung und Hilfe zu organisieren. Die
entsprechenden Stichworte wie Mindestlohn oder Arbeitszeitverkürzung
bezeichneten Grundsatzthemen, die man nicht auf lokaler Ebene beschließen
könne. Dennoch könne man mit kommunalen Mitteln Fehlentwicklungen abfedern und
mildern, wie man es auch immer schon unternommen habe. Hier sei als Beispiel der
Wasserturm zu nennen, der als gemeinnütziges Projekt realisiert wurde. Schon
damals habe es Meinungsverschiedenheiten mit den Wirtschaftsverbänden und der
Kreishandwerkerschaft gegeben, ob diese und andere Aufgaben tatsächlich auch
zusätzlich seien. Aufträge an die Handwerkerschaft, die zuvor aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht erteilt werden konnten, kamen nach der Etablierung des
Projektes zustande, wodurch die Maßnahme entgegen vorheriger Befürchtungen
sogar wirtschaftsfördernde Effekte ausgelöst habe. Dies müsse man auch bei
heutigen Vorhaben berücksichtigen. Durch
die Beschäftigung in den genannten Projekten würden die Menschen auch
keineswegs künstlich dem Arbeitsmarkt ferngehalten, denn es sei gerade
wünschenswert und gewollt, Personen aus dieser Beschäftigung heraus in
Arbeitsverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt zu überführen. Falsch sei
auch die Auffassung, es werde für einen Stundenlohn von einem oder zwei Euro
gearbeitet. Diese Einkünfte seien lediglich eine zusätzliche Mehraufwandsentschädigung
und ein Anreiz, die eigentliche Vergütung bestehe aus den Leistungen nach dem
SGB II. Beides zusammen ergebe einen nicht unbeträchtlichen Stundenlohn, der
teilweise noch über denen in Niedriglohnsektoren liege. Was
letztlich als zusätzliche Arbeit definiert werden kann, müsse jeweils aktuell
mit der Wirtschaft und mit den Gewerkschaften diskutiert werden. In der
Vergangenheit hätten Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften leider vielfach
die Auffassung vertreten, dass die geschaffenen zusätzlichen Arbeiten
wirtschaftsfeindlich und beschäftigungsschädlich seien, indem das Entstehen
regulärer Arbeitsplätze verhindert werde. Jüngstes Beispiel sei die Beseitigung
der Zwischenräume im Straßenpflaster vor dem Landgericht. Erforderlich sei ein
vertrauensvoller Umgang miteinander und gegenseitiges Verständnis für jene
Maßnahmen, die auf anderem Wege nicht realisiert würden. Aus seiner Auffassung
werde es auf lange Sicht nicht ohne einen öffentlich subventionierten dritten
Arbeitsmarkt gehen. Wie man dieses Thema im einzelnen angehe, müsse natürlich
noch diskutiert werden, man sollte aber alle zum Dialog einladen, die bei der
Bewältigung und Gestaltung dieser Aufgabe helfen könnten. Es sei zudem ein
Trugschluss, dass es sich bei den gemeinnützigen und zusätzlichen Tätigkeiten
ausschließlich um unqualifizierte Arbeiten handle. Er nenne als Beispiel einen
diplomierten Musikwissenschaftler, der im Rahmen einer solchen Tätigkeit den
historischen Musikalienkatalog der Ratsbücherei aufgearbeitet habe. Beigeordneter
DÖRBAUM erklärt für
seine Fraktion den Verzicht auf eine Abstimmung, da insbesondere durch den
Beitrag von Herrn Koch doch deutlich geworden sei, dass die entsprechenden
Maßnahmen bereits angelaufen seien. Zum Stichwort „Job Sozial“ sei anzumerken,
dass dort die Unterstützung, die man mit dem Antrag habe anschieben wollen, im
einzelnen nicht geleistet werden könne. Wesentliches Ziel sei es, den Menschen
wieder länger als nur für sechs bis neun Monate Arbeit zu geben, nämlich
dauerhaft und mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den eigentlichen
Arbeitsprozess. Beigeordneter
LÖB beanstandet den
Verzicht auf eine Abstimmung und damit auf eine Überweisung, er halte es für
gut und wichtig, dieses Thema im Sozialausschuss ausführlich zu behandeln. Oberbürgermeister
MÄDGE verweist
darauf, dass das Thema in fast jeder der letzten Sozialausschusssitzungen
behandelt worden sei und die Verwaltung natürlich auch künftig dort über die
Umsetzung berichten und vortragen werde. Ratsherr
RIECHEY
unterstreicht, dass man sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen müsse, wenn
man es mit der Hilfe wirklich ernst meine. Nur solche würden den Menschen eine
wirkliche Alternative bieten. Er trage die inhaltliche Richtung, für ältere
Menschen Alternativen zu schaffen, zwar grundsätzlich mit, halte aber die Ein-
und Zwei-Euro-Jobs nicht für geeignet, weil man damit keine Rentenbezüge
aufbauen und keine Existenz sichern könne. Daher könne seine Fraktion den
Antrag in dieser Form nicht unterstützen. Beigeordnete
BAUMGARTEN macht
deutlich, dass man im Zeitraum zwischen Antragstellung im Mai und der heutigen
Behandlung im Rat erkannt habe, dass sich der Antrag inhaltlich überholt habe.
Daher werde der Antrag nun auch zurückgezogen. Selbstverständlich werde man das
Thema im Sozialausschuss auch weiterhin behandeln und sich auch von der ARGE
berichten lassen, wie die Maßnahmen laufen. Im übrigen verstehe sie die
Argumentation der Fraktion DIE LINKE nicht. Viele Personen fragten nicht
danach, wie viel Geld sie bekämen, sondern äußerten vor allem den Wunsch,
überhaupt durch eine Arbeit wieder an der Gesellschaft teilzuhaben und einer
sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Dies könne eine Kommune nicht auf dem zweiten
Arbeitsmarkt durchführen. Viele Bürgerinnen und Bürger seien zudem dankbar,
wenn zusätzliche Aufgaben wahrgenommen würden, die mit
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nicht ausgeführt werden könnten,
weil es nicht finanzierbar sei. Beigeordnete
SCHELLMANN hebt
hervor, dass die Stadt andere Möglichkeiten der Beschäftigung finden müsse, da
sie keinen eigenen Arbeitsmarkt herstellen könne. Es gelte, die Menschen für
den ersten Arbeitsmarkt wieder fit zu machen und ihnen eine zusätzliche Chance
zu geben, in einer regulären Beschäftigung wieder Fuß zu fassen. Ratsherr
MEIHSIES rügt, dass
sich der Rat inzwischen über zwanzig Minuten mit einem Antrag befasse, der nun
nicht mehr existent sein solle. Die Entscheidung über die Rücknahme eines
Antrages gebe man gewöhnlich bei der Feststellung der Tagesordnung bekannt. Es
seien nun durch Verschulden der Gruppe SPD/CDU zwanzig Minuten vergeudet
worden, er beantrage, die Beratung über Anträge um diese Zeit zu verlängern. Oberbürgermeister
MÄDGE entgegnet,
dass die Diskussion keine vergeudete Zeit sei. Dieses wichtige Thema gehe alle
an und es sei wert, nicht nur in der großen Politik, sondern auch auf
kommunaler Ebene darüber zu streiten und zu diskutieren. Es gehe um die Würde
des Menschen, die sich über Beschäftigung definiere, jede Fraktion habe sich
hierzu auch geäußert. Er bitte darum, im Interesse der Sache und angesichts der
Bedeutung des Themas, nun nicht in
Formalien zu verfallen und darüber zu beraten, ob man über die Abstimmung
abstimmen wolle. Ratsherr
MEIHSIES erklärt,
dass er durch die Aussage zur vergeudeten Zeit keineswegs die Wichtigkeit des
Themas habe diskreditieren wollen, etwaige derartige Unterstellungen weise er
zurück. |
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