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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert,
dass Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ beantragt
werden sollen, da dort ein größeres Fördervolumen und eine größere Finanzmenge
zur Verfügung stehe. Diese Fördermittel sollten insbesondere für die
Grundinvestitionen und Erschließungskosten der Lebenshilfe weitergeleitet
werden. Die Stadt sei mit einem Drittel an den Kosten beteiligt, die sich
voraussichtlich auf etwa zwei Millionen Euro beliefen. Dies lasse sich durch
Grundstücksverkäufe und Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen refinanzieren. Es
biete sich hier eine große Chance, eine Industriebrache umzuwandeln und vor
allem der Lebenshilfe die Möglichkeit zu geben, ihre Sanierung und Verlagerung
in die Mitte der Stadt und ihr neues Konzept der Öffnung umzusetzen. Der Antrag
müsse bis zum 01. Oktober in Hannover vorgelegt werden, wenngleich sich die
eigentliche Abwicklung mit der notwendigen Aufstellung eines Bebauungsplanes
unter Beteiligung der zuständigen Gremien naturgemäß noch hinziehen werde. Die
Maßnahme müsse nun erst einmal angeschoben werden, die späteren Detailplanungen
würden im Bauausschuss vorgestellt und beraten. Beigeordneter
LÖB weist darauf
hin, dass es sich beim STOV-Gelände keineswegs um eine Brache handle, sondern
dass sich dort ein starkes soziokulturelles Milieu entwickelt habe. Die
Interessen dieser Menschen müssten berücksichtigt werden. Die Antwort auf die
Einwohnerfrage, man werde sich darum bemühen, sei zu wenig, er wolle genau
wissen, was mit den Menschen dort geschehe. Diese Antworten gehörten in ein
künftiges Konzept hinein. Da der Schutz dieser wichtigen Gruppen nicht
gesichert sei, könne seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen. Ratsherr
RIECHEY schließt sich
diesen Ausführungen an. Die Verwaltung müsse beauftragt werden, dem Rat ein
Konzept vorzulegen, wo das soziokulturelle Milieu und die Kulturschaffenden
alternative Nutzungsmöglichkeiten bekommen könnten. Er habe ein gewisses
Verständnis dafür, dass dieses Projekt wegen der knappen Antragsfrist noch
kurzfristig durchgezogen werden solle, er habe aber kein Verständnis dafür,
dass dem Rat eine Maßnahme dieser Größenordnung als Tischvorlage vorgelegt
werde. Eine solche Frist entstehe nicht von heute auf morgen, über die
Planungen hätte bereits wesentlicher früher informiert werden können. Er habe
für das Projekt zwar Sympathie, fühle sich durch dieses Verfahren jedoch
überrumpelt. Beigeordnete
LOTZE macht darauf
aufmerksam, dass das Konzept durchaus in vergangenen Sitzungen wiederholt
vorgestellt worden sei und breite Zustimmung gefunden habe. Entscheidend sei
nicht, woher die Fördergelder kämen, sondern dass man sie überhaupt erhalte.
Man habe auf dem STOV-Gelände eine „Win-Win-Situation“. Zum einen profitiere
die Lebenshilfe von der Verlagerung ihres Standortes hin zum Stadtzentrum. Dies
sei wichtig für die Menschen mit Handicap, die in dieser Einrichtung
beschäftigt seien. Zum anderen habe die Stadt einen Vorteil, da es sich in der
Tat um eine Brache handle. Der Stadt nutze es, wenn die unansehnlichen Speicher
durch zweckmäßige Bauten ersetzt würden. Natürlich beschäftige man sich bereits
mit der Frage, was mit den jetzigen Nutzern geschehe, sie selbst habe in einer
Sitzung danach gefragt. Die geleisteten Vorarbeiten der Verwaltung müssten im
Laufe der Planungen weiter verfolgt werden. Ratsherr
ALTHUSMANN zeigt
sich verwundert über die von Grünen und Linken angestoßene Diskussion über die
Verlagerung der Lebenshilfe. Er könne nur davor warnen, quasi auf Zuruf
hinsichtlich der auf dem Areal angesiedelten Gruppen das gesamte Projekt in
Frage zu stellen. Das Stadtumbauprogramm West könne in Niedersachsen
Investitionen von bis zu 500 Millionen Euro auslösen. Wenn sich der Stadt
Lüneburg eine Chance eröffne, in dieses Programm hineinzukommen, müsse man
diese auf jeden Fall nutzen und beherzt zugreifen. Ratsherr
MEIHSIES erinnert
daran, dass er selbst in den neunziger Jahren dazu beigetragen habe, in
Verhandlungen mit dem Bundesvermögensamt den Bands dort die Tür zu öffnen.
Daher handle es sich nicht um eine Information auf Zuruf. Es gehe
selbstverständlich nicht darum, die berechtigten Umsiedelungsabsichten der
Lebenshilfe schlecht zu reden, es sei aber durchaus überlegenswert, wo man den
auf dem STOV-Gelände angesiedelten kulturellen Bereich und die dortigen kleinen
Unternehmen künftig unterbringen könne. Er plädiere für einen behutsamen Umgang
mit dieser Frage. Beigeordnete
SCHELLMANN gibt zu
bedenken, dass man sich schon seit Jahren mit dem Thema der ehemaligen Standortverwaltung
beschäftige, da sich bisher kein Interessent für das Gelände gefunden habe. Die
Sanierung der Gebäude sei zu schwierig und teuer, daher müsse etwas anderes neu
entstehen. Es biete sich nun die Möglichkeit, zusätzliche Fördergelder für die
Umsetzung der Pläne zu erhalten, diese Chance müsse man notfalls auch
kurzfristig ergreifen. Oberbürgermeister
MÄDGE macht
nochmals deutlich, dass es heute vor allem darum gehe, durch die Beantragung
von Fördermitteln der Lebenshilfe die Aussicht auf eine neue Heimat in
Innenstadtnähe zu geben und damit zur Integration behinderter Menschen
beizutragen. Dies sei in den Fachausschüssen vorgetragen und dort von allen
Fraktionen befürwortet worden. Die jetzt öffentlichkeitswirksam dargestellten
Bedenken seien dort nicht angemeldet worden. Ratsherr
RIECHEY fasst
zusammen, dass die Diskussion gezeigt habe, dass das Gesamtprojekt für Lüneburg
eine solche strategische Bedeutung habe, dass seine Fraktion der Vorlage trotz
erheblicher Bedenken gegen das Verfahren zustimmen werde. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE bei 5 Enthaltungen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 1)
Der
Rat nimmt das Konzept des integrierten Stadtenwicklungskonzeptes/Vorbereitende
Untersuchungen zur Kenntnis. Die Stadt Lüneburg wird die Sanierung nach diesem
Leitbild durchführen. 2)
Aus
dem städtebaulichen Konzept sind die der Verwirklichung des Sanierungszweckes
dienenden Bebauungspläne abzuleiten. Die ermittelten Kosten für die Durchführung
der Sanierung in Höhe von 7.792.000 € werden zur Kenntnis genommen Während der Laufzeit des Sanierungsverfahrens wird der
städtische Anteil von 1/3 der anderweitig nicht gedeckten Gesamtkosten
haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. 3)
Von
der Aufstellung der Grundsätze für den Sozialplan wird zum jetzigen Zeitpunkt
abgesehen, weil erkennbar ist, dass der nach der förmlichen Festlegung des
Gebietes aufzustellende Sozialplan zur Vermeidung oder Milderung der
nachteiligen Auswirkungen ausreichend wird. (06,
61) |
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