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Vorlage - VO/2563/07  

 
 
Betreff: EU-Fördermittel Stadtumbau West / Baugebiet Meisterweg (ehem. STOV-Gelände)
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Verfasser:1. Herr Kohlhase
2. Frau Vorwerk
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

1.             Das Entwicklungsgebiet STOV-Gelände ist Bestandteil des Antrages auf EU-Fördermittel Ziel 1 – EFRE.
In diesem Antragsverfahren sind als Kosten für die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen 3.890.000 € ermittelt worden.
Die Kosten von 3.890.000 € beinhalten einen Betrag von rd. 1.000.000 € für die Mitfinanzierung von Neubaukosten der Lebenshilfe.

 

2.             Die gesamten Neubaukosten der Lebenshilfe betragen rd. 16.000.000 € von diesen Kosten kann die Lebenshilfe ca. 11.000.000 € aus eigenen Mitteln aufbringen. Die Finanzierungslücke beträgt rd. 5.000.000 €.

 

3.             Zur Akquirierung weiterer Fördermittel empfiehlt das MS der Stadt einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ zu stellen. Über dieses Förderprogramm ist die Erneuerung bzw. der Ausbau von Gemeinbedarfseinrichtungen förderungsfähig.

 

4.             Ein Antrag für das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ ist bis zum 01.10.07 der Regierungsvertretung in Lüneburg vorzulegen.

 

5.             Dem Antrag ist entsprechend der Förderungsrichtlinien des Landes Niedersachsen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht beizulegen. Diese Übersicht beinhaltet die Kosten, die bereits über das Antragsverfahren der EU-Fördermittel Ziel 1 EFRE ermittelt wurden; darüber hinaus sind die Kosten zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Ansiedlung der Lebenshilfe aufgenommen worden. Die Gesamtkosten / Gesamtinvestitionen, die aus dem Städtebauförderungsprogramm beantragt werden sollen, betragen demzufolge 7.792.000 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Grafik STOV-Gelände

Antrag Förderprogramm

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grafik STOV-Gelände (394 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Fördermittel (20 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

1)      Der Rat nimmt das Konzept des integrierten Stadtenwicklungskonzeptes/Vorbereitende Untersuchungen zur Kenntnis. Die Stadt Lüneburg wird die Sanierung nach diesem Leitbild durchführen.

2)      Aus dem städtebaulichen Konzept sind die der Verwirklichung des Sanierungszweckes dienenden Bebauungspläne abzuleiten. Die ermittelten Kosten für die Durchführung der Sanierung in Höhe von 7.792.000 € werden zur Kenntnis genommen

 

Während der Laufzeit des Sanierungsverfahrens wird der städtische Anteil von 1/3 der anderweitig nicht gedeckten Gesamtkosten haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.

 

3)      Von der Aufstellung der Grundsätze für den Sozialplan wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen, weil erkennbar ist, dass der nach der förmlichen Festlegung des Gebietes aufzustellende Sozialplan zur Vermeidung oder Milderung der nachteiligen Auswirkungen ausreichend wird.