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Sachverhalt: Stadtbrandmeister
Kleps wurde mit Wirkung zum 01.11.2001 für die Dauer von sechs Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Lüneburg berufen und zum Stadtbrandmeister
ernannt. Die Amtszeit endet mit Ablauf des 31.10.2007. Entsprechend
den Vorschriften des Nds. Brandschutzgesetzes hat die Versammlung der
Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter am 12.07.2007 einen Wahlvorschlag für
die Funktion des Stadtbrandmeisters abgegeben. Aus dem Gremium wurde
Stadtbrandmeister Kleps für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren
vorgeschlagen. Der
Kreisbrandmeister wurde vorab angehört und hat keine Bedenken gegen den
Wahlvorschlag erhoben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Auf
Vorschlag der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter sowie nach Anhörung des
Kreisbrandmeisters wird gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes
beschlossen, Herrn Matthias Kleps für die Dauer von sechs Jahren ab dem
01.11.2007 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum
Stadtbrandmeister zu ernennen. |
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