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Sachverhalt: Ratsherr
Dr. Karl-Heinz Rehbein hat sein Mandat im Rat der Stadt Lüneburg mit Schreiben
vom 01.09.2007 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der Rat der Stadt Lüneburg
hat den Sitzverlust gemäß § 37 Absatz 2 Niedersächsische Gemeindeordnung
festzustellen. Der
Gemeindewahlleiter hat festgestellt, dass für Herrn Dr. Rehbein Herr Martin Bruns Igelweg 13 21337 Lüneburg in
den Rat der Stadt Lüneburg nachrückt. Herr Bruns hat die Berufung in den Rat
der Stadt Lüneburg nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften angenommen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Herrn Dr. Karl-Heinz Rehbein
fest und nimmt das Nachrücken von Herrn Marttin Bruns zur Kenntnis. |
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