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Vorlage - VO/2506/07  

 
 
Betreff: Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 "Hude" - 4. Änderung einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:60 50 20 55-4
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.08.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsauschuss hat in seiner Sitzung vom 21.08.2007 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung beschlossen. Ziel der Planung ist es, im Änderungsbereich Mischgebietsflächen auszuweisen, um eine zentrumsnahe Nutzungsmischung aus Wohn-, Geschäfts-, Büro- und nicht wesentlich störender gewerblicher Nutzung zu entwickeln. Die Planung soll ermöglichen, von den Steuerungsmöglichkeiten der aktuellen Baunutzungsverordnung im Bezug auf großflächigen Einzelhandel Gebrauch machen zu können.

 

Im derzeit gültige Bebauungsplan sind die betroffenen Flächen als Gewerbegebiet bzw. Kerngebiet ausgewiesen. Das jetzt begonnen Bebauungsplanverfahren könnte sich als langwierig erweisen. Um die o.g. Planungsabsichten der Stadt Lüneburg zu sichern und zu verhindern, dass dem Plan entgegenstehende vollendete Tatsachen geschaffen werden, soll die anliegende Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hude“ überein.

 

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:   80,- €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzungsentwurf, Plan über den Geltungsbereich der Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Veränderungssperre (21 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 Geltber BP 55 4_Ä (96 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende Satzung der Stadt Lüneburg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereichdes zufkünftigen Bebauungsplans Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.