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Vorlage - VO/2508/07  

 
 
Betreff: Neuwahl des stellvertretenden Stadtbrandmeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der stellvertretende Stadtbrandmeister Erich Hansen wurde mit Wirkung zum 18.12.2001 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Lüneburg berufen und zum stellverstretenden Stadtbrandmeister ernannt. Die Amtszeit endet mit Ablauf des 17.12.2007. Herr Hansen steht auf eigenen Wunsch für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung.

 

Entsprechend den Vorschriften des Nds. Brandschutzgesetzes hat die Versammlung der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter am 12.07.2007 einen Wahlvorschlag für die Funktion des stellvertretenden Stadtbrandmeisters abgegeben. Aus dem Gremium wurde Herr Thorsten Diesterhöft für eine Amtszeit von sechs Jahren vorgeschlagen. Nach Rücksprache mit Herrn Stadtbrandmeister Kleps und dem Bereich Personal & Interner Service der Stadt Lüneburg scheint es zweckmäßig, die Amtzeit des stellvertretenden Stadtbrandmeisters am 01.01.2008 beginnen zu lassen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde vorab angehört und hat keine Bedenken gegen den Wahlvorschlag erhoben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter sowie nach Anhörung des Kreisbrandmeisters wird gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes beschlossen, Herrn Thorsten Diesterhöft für die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.01.2008 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Stadtbrandmeister zu ernennen.