Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Eine regionale Leitstelle für Klimaschutz ist aus Sicht der Verwaltung ein geeignetes Instrument, die vielfältigen und zahlreichen Themen zum Klimaschutz, die von lokalem und regionalem Interesse sind, zu bündeln. Die im Folgenden vorgeschlagene Beschreibung der Einrichtung ist zwischen Kreis- und Stadtverwaltung abgestimmt. a)
Arbeitsfelder (nicht abschließend)
b)
Mitarbeiter Je ein/e Mitarbeiter/in des Landkreises und der Stadt werden in die Leitstelle abgeordnet. c)
Personal- und Sachkosten 1. Die Personalkosten der Leitstelle übernehmen der Landkreis und die Stadt jeweils für ihre/n Mitarbeiter/in. 2. Verfügungsmittel für die Leitstelle werden von Landkreis und Stadt in gleicher Höhe bereitgestellt. d)
organisatorische und dienstrechtliche Zuordnung
e)
Abstimmung von Inhalten 1. Die Mitarbeiter/innen der Leitstelle vertreten sich bei Krankheit und Urlaub gegenseitig. 2. Fachliche Vorgaben für Arbeitsfelder innerhalb der Stadt gibt der Oberbürgermeister oder Vertreter/in, für Arbeitsfelder innerhalb des Landkreises der Landrat oder Vertreter/in. 3. Überörtliche (Stadt, Landkreis) und überregionale (Landkreise und Länder) Arbeitsfelder werden mit dem Landrat und dem Oberbürgermeister oder der/dem jeweiligen Vertreter/in abgestimmt. 4. Die Leitstelle gibt einen vierteljährlichen, schriftlichen Bericht an den Landrat und den Oberbürgermeister. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Antrag
der Gruppe SPD/CDU.
Beschlussvorschlag: Der
Antrag wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz überwiesen. |
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