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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.09.2007    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY macht darauf aufmerksam, dass der Antrag seiner Fraktion zur Änderung der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes nicht unter TOP 9.7 sondern im Verwaltungsteil unter TOP 18 zu behandeln sei, da es sich um einen Änderungsantrag handle.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass noch fristgerecht eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Gebühren des Bürgeramtes“ eingegangen sei, die in die Tagesordnung unter TOP 10.2 aufgenommen werden müsse. Weiterhin liegt seitens der Verwaltung eine Tischvorlage zum Thema „EU-Fördermittel Stadtumbau West / Baugebiet Meisterweg“ vor, er bitte darum, diese als TOP 20 in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Es liegt ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Bürgerbefragung zum Verkauf der Straßenbeleuchtung“ vor.

 

Erster Stadtrat KOCH führt aus, dass er bereits wiederholt erläutert habe, dass die Dringlichkeit eines Antrages gegeben sei, wenn durch die Zurückstellung einer Entscheidung Nachteile entstünden, die nicht wieder gutzumachen seien. Voraussetzung wäre im vorliegenden Fall, dass die Bürgerbefragung nicht mehr möglich wäre, wenn der Rat bereits zuvor eine Sachentscheidung würde getroffen haben. Eine solche Entscheidung sei aber weder getroffen, noch sei sie bis zur nächsten Ratssitzung zu erwarten. Der Verkauf der Straßenbeleuchtung bedürfe einer Ausschreibung, auch diese solle erst noch in einer der nächsten Ratssitzungen beschlossen werden. Folglich sei die Dringlichkeit nicht gegeben, so dass der Antrag nicht vorrangig zu behandeln sei. Ergänzend weise er darauf hin, dass das nähere Verfahren einer Bürgerbefragung durch Satzung zu regeln sei. Eine generelle Verfahrenssatzung für solche Bürgerbefragungen gebe es in der Stadt Lüneburg nicht. Um eine solche Satzung zu formulieren, müsse Rat und Verwaltung eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden.

 

Beigeordneter BLANCK verweist darauf, dass gerade das Fehlen einer solchen Satzung die Dringlichkeit des Antrages begründe. Ein Beschluss über eine Bürgerbefragung in der heutigen Sitzung gebe der Verwaltung ausreichend Zeit, eine entsprechende Satzung zu erarbeiten. Man befinde sich in einer Situation, in der eine Sachentscheidung, nämlich der Verkauf der Straßenbeleuchtung, strittig sei. Der Verkaufsprozess sei bereits in einem kontinuierlichen Fortschritt, zur Zeit werde die Ausschreibung vorbereitet, hierfür entstünden Kosten, die immer weiter anstiegen, je weiter der Prozess vorangehe. Stelle man den heutigen Antrag zurück, liefen bis zur Behandlung in der nächsten Ratssitzung und wiederum bis zur Umsetzung weitere Kosten auf. Um für die Stadt Lüneburg unwiederbringliche Kosten zu vermeiden, sei die Entscheidung über den Antrag dringlich.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN verneint die Dringlichkeit. Der Verkauf der Straßenbeleuchtung stehe seit langer Zeit im Raum. Wenn Herr Blanck es mit der Bürgerbefragung ehrlich meine, hätte er bereits frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen können, mit dem sich der Rat dann schon längst befasst hätte. Herr Blanck habe zudem am Gespräch mit dem Gutachter teilgenommen, auch im Anschluss daran habe er die Möglichkeit gehabt, seine Bedenken anzumelden und mit dem Thema an die Öffentlichkeit zu gehen. Mit der Dringlichkeit sollen einmal mehr Themen in den Vordergrund gespielt und die Tagesordnung ausgehebelt werden, an deren kaum noch zu bewältigendem Umfang die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch andere nicht ganz unschuldig seien.

 

Beigeordneter DÖRBAUM findet es hanebüchen, einen solchen Antrag als dringlich zu bezeichnen. Man spreche seit mehr als einem halben Jahr über den Verkauf der Straßenbeleuchtung und habe alle Voraussetzungen dafür geschaffen. In dieser Zeit habe es hinreichend Möglichkeiten gegeben, einen solchen Antrag einzubringen. Herr Blanck habe schon in seiner Begründung selbst die Aussichtslosigkeit einer Bürgerbefragung zu diesem Thema bemerkt und sei daher auf den Antrag auf Erlass einer Satzung umgeschwenkt.

 

Ratsherr RIECHEY unterstützt den Antrag, wenngleich man sich über die Dringlichkeit streiten könne. Es sei auf jeden Fall bedauerlich, dass man sich ständig über Geschäftsordnungsfragen unterhalten müsse. Die Argumentation von Herrn Blanck mache deutlich, dass man durch eine Zurückstellung der Entscheidung in zeitlichen Verzug komme, durch den weitere Kosten entstünden. Dies könne nicht im Sinne der Stadt Lüneburg sein, daher wäre es gut, in der heutigen Sitzung über den Antrag auch inhaltlich zu beraten.

 

Beigeordnete SCHELLMANN erinnert daran, dass man in den Beratungen des letzten halben Jahres mit deutlicher Mehrheit den Weg beschlossen habe, den man beim Verkauf der Straßenbeleuchtung gehen wolle. Sie sehe daher keinen Bedarf für eine Bürgerbefragung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE macht deutlich, welche Folgen sich für die Stadt Lüneburg aus einer Verzögerung des Verfahrens oder gar aus einer Ablehnung ergäben. Mit den für den Verkauf der Straßenbeleuchtung angesetzten Mitteln von vier Millionen Euro würden Investitionen besonders für Schulen und Kindergärten finanziert. Dies habe der Rat in den Haushaltsberatungen mit beinahe ¾-Mehrheit beschlossen. Wer den Verkauf nicht wolle, müsse auch die Folgen, nämlich eine Nettoneuverschuldung über vier Millionen Euro oder eine Haushaltssperre in gleicher Höhe mit beantragen und tragen. Was ein streichen dieser Investitionen für Schulen und Kindergärten bedeute, müsse sich jeder genauestens vor Augen führen. Ebenso müsse das Bauprojekt Reichenbachbrücke gestoppt werden, wodurch erhebliche Schadenersatzforderungen für die Kündigung laufender Verträge auf die Stadt zukämen. Zudem sei er sehr erstaunt, da Herr Blanck noch in der Vorwoche in einer gemeinsamen Sitzung bereit gewesen sei, die Straßenbeleuchtung sogar für einen Zeitraum von vierzig Jahren zu veräußern. Am Ende der Sitzung seien trotz seiner (Anm.: des Oberbürgermeisters) ausdrücklichen  Aufforderung keine Fragen mehr zum Verfahren gestellt worden, lediglich Herr Riechey habe noch die Verträge einsehen wollen. Einwendungen oder Wünsche, das Verfahren zu verschieben, seien nicht geltend gemacht worden. Er vermöge daher nicht die Ernsthaftigkeit des jetzt gestellten Antrages zu erkennen, durch den Stadt und Bürgerschaft geschadet werde. Durch den mit großer Mehrheit beschlossenen Haushalt habe die Verwaltung vom Rat den Auftrag zu umfangreichen Investitionen in Schulen und Kindergärten erhalten. Er fordere jeden, der diese Beschlüsse nun wieder in Frage stelle, dazu auf, mit in die betroffenen Schulen zu kommen und den Menschen dort zu erklären, dass man die zugesagten Maßnahmen nun doch nicht umsetzen könne.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Die Tagesordnung wird im übrigen in der mit der Einladung verschickten Fassung mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen zu TOP 10.2, TOP 9.7 / 18 sowie TOP 20 festgestellt.