Bürgerinformationssystem

Auszug - Änderung der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 11.09.2007, eingegangen am 13.09.2007)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 18.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 27.09.2007    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2549/07 Änderung der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 11.09.2007, eingegangen am 13.09.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

  Das Dokument wurde eben bearbeitet. Sie können die aktuelle Version in Kürze ansehen - bitte aktualisieren Sie dazu die Browseransicht mit 'Neu laden' (F5).  

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY erläutert, dass die Sparkasse ein wichtiges Gegengewicht zu den kommerziellen Privatbanken darstelle. Sie stehe damit in einer sozialpolitischen Verantwortung gegenüber kleinen Handwerksbetrieben, Existenzgründern und den Einwohnern generell. Dazu gehöre auch eine verantwortungsbewusste Gebührenpolitik. Die Einrichtung eines kostenfreien Girokonto an alle Einwohner unter 30 Jahren sei zu begrüßen, die Gebührensteigerung bei allen anderen Kunden dagegen unverantwortlich. Da Stadt und Landkreis die Sparkasse besäßen, sei es angebracht und notwendig, dass Änderungen der Geschäftsbedingungen, insbesondere die Gestaltung der Gebührensätze, von einer Zustimmung der gewählten Gemeindeorgane abhängig gemacht würden. Dazu müsse der Aufgabenkatalog der Verbandsversammlung um eine solche Vorschrift erweitert werden. Dadurch könnten sich Stadtrat und Kreistag bei einer Gebührenerhebung nicht mehr mit dem Verweis auf die Zuständigkeit des Vorstandes aus der Verantwortung ziehen. Dies gehöre zur demokratischen Steuerung einer Sparkasse in öffentlicher Verantwortung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE führt aus, dass die beantragte Änderung aufgrund der Vorschriften des Niedersächsischen Sparkassengesetzes nicht zulässig sei. Die Aufgaben des Vorstandes seien dort im § 10 und in der Satzung der Sparkasse Lüneburg klar und abschließend geregelt. Es bestünden Berichtspflichten des Vorstandes, in seinen Entscheidungen jedoch sei der Vorstand danach bewusst weitgehend frei. Einschränkungen bestünden nur bei bedeutsamen Rechtsgeschäften, an die jedoch ein hoher Maßstab gelegt werde. Eine Verpflichtung des Vorstandes zur Einholung einer vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung ergebe sich aus dem Sparkassengesetz nicht, der Zweckverband könne eine solche aus dem Sparkassengesetz auch nicht herleiten. Die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrates zur Änderung der Geschäftsbedingungen ermögliche das Sparkassengesetz ebenfalls nicht. Im § 16 werde aufgezählt, worüber der Verwaltungsrat zu beschließen habe. Hierbei handle es sich um grundsätzliche Fragen der Geschäftsausrichtung und um Geschäfte, die für die Sparkasse von besonderer Bedeutung seien. Die Geschäftsbedingungen und die Festlegung der Gebührensätze gehöre zu den normalen laufenden Geschäften einer Sparkasse, die weder von besonderer, noch von grundlegender Bedeutung für die Sparkasse seien. Eine Übertragung auf den Verwaltungsrat sei daher nicht zulässig, der Antrag müsse aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt die gute Qualität der Sparkasse Lüneburg heraus. Verwaltungsrat und Zweckverbandsversammlung nähmen ihre Aufgabe als kontrollierende Gremien der Sparkasse wahr, eine Preisvorgabe zu schaffen hieße, die Führung der Sparkasse in Frage zu stellen. Der Gesetzgeber habe dies gut und völlig ausreichend geregelt. Einem rechtswidrigen Antrag könne man nicht folgen.

 

Ratsherr RIECHEY gibt zu Bedenken, dass die Festlegung der Gebühren zumindest für die Kunden der Sparkasse nicht so unerheblich sei, wie es dargestellt werde. Wenn dies juristisch anders beurteilt werde, sollte man den Antrag seiner Fraktion um den Zusatz ergänzen, dass die Zustimmung empfehlenden Charakter habe. Eigentlicher Zweck des Antrages sei es, Stadtrat und Kreistag in die politische Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern für die Gebührenerhöhungen der öffentlichen Sparkasse zu nehmen. Dies würde die Glaubwürdigkeit sowohl der Gemeindeorgane als auch der Sparkasse sehr erhöhen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass die Sparkasse betriebswirtschaftlich ausgerichtet und gerade erst wieder festgestellt worden sei, welche erheblichen Defizite es im Kontoführungsbereich gebe, die ansonsten in anderen Bereichen eingespart werden müssten. Dies träfe vor allem die Stiftungen der Sparkasse, die bekanntlich viel Gutes für die Region bewirkten, was andere Banken in keiner Weise leisteten. Wolle man der Sparkasse hingegen Gebührensätze vorschreiben, die zu Defiziten führten, müsse man für die Verluste auch aufkommen. Selbst mit dem vollen Gebührensatz sei die Sparkasse noch immer nicht auf dem Niveau, das nötig sei, um die für die Führung eines Kontos anfallenden Kosten zu decken. Die Gebührensätze seien nur ein Teil des Finanzgefüges der Sparkasse, das man stets in seiner Gesamtheit und mit seinen Wechselwirkungen betrachten müsse.

 

Beigeordneter BLANCK berichtet, dass auch er als Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse nicht immer glücklich darüber sei, was er beschließen könne und was nicht, insbesondere wie jetzt im Falle der Gebührenerhöhung. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sei sie jedoch sinnvoll und geboten. Man dürfe einem Vorstand nicht in die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben - für die er dann auch gerade zu stehen habe - hineinreden. Die Aufgaben des Verwaltungsrates lägen in der Kontrolle und Überprüfung, nicht in den Feinheiten der Geschäftspolitik. Er empfehle, mehr darauf zu achten, was mit den Gewinnen geschehen und für welche Zwecke man sie ausschütten solle.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont auf Einwendung von Ratsherrn KUNATH, dass sich alle Verwaltungsratsmitglieder geschlossen hinter die Entscheidung des Vorstandes gestellt und damit natürlich eine politische Verantwortung übernommen haben. Niemand erhöhe gerne die Preise, die Notwendigkeit sei aber von allen klar erkannt worden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE und 2 Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

(15)