Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
MÄDGE antwortet,
dass Ende der 90er-Jahre in Lüneburg umfangreich zweilampige Leuchten auf
einlampige umgestellt worden seien, wodurch seinerzeit Energieeinsparungen von
etwa 40.000 DM pro Jahr erzielt wurden. Eine Streckung der Wartungsintervalle
über vier Jahre bei 16.000 Stunden Brenndauer sei nicht möglich, da gemäß
Berufsgenossenschaft elektrotechnische Anlagen unabhängig von ihrer
tatsächlichen Nutzung alle vier Jahre gewartet werden müssten. Nach
vorliegenden Informationen wurden in der Stadt Münster zwecks Energieeinsparung
die zweiten Leuchtmittel ausgeschaltet, was in Lüneburg seit über zehn Jahren
durchgängig praktiziert werde. Die Installation einer „Umschalteinrichtung“ für
eine wechselweise Nutzung der vorhandenen
Leitungen wäre technisch möglich, die Umrüstung sei aber kostenintensiv. Zudem
wäre zu prüfen, ob dies für alle Leuchten möglich sei. Daher werde von einer
Kostenreduktionsschätzung für die Stadt abgesehen. Nach den Aussagen eines
vereidigten Gutachters müsse man von einem Investitionsstau bei der
Straßenbeleuchtung – nicht nur in Masten sondern auch in Leuchtmittel – von
mindestens 1,5 bis 2 Millionen Euro ausgehen. Beigeordneter
BLANCK möchte zwei
Zusatzfragen stellen. Es sei ausgeführt worden, dass aufgrund der Vorschriften
der Berufsgenossenschaft eine Streckung der Wartungsintervalle nicht möglich
sei. Dies sei auch gar nicht beabsichtigt, möglich wäre aber, durch den Einbau
einer automatischen Umschaltung in Form eines einfachen Relais im Falle des
Ausfalles einer Leuchte die andere Leuchte einspringen zu lassen. Dies erspare
den sofortigen Einsatz eines Technikers, die Reparatur könne im Zuge der
nächsten regelmäßigen Wartung vorgenommen werden. Seine Frage habe darauf
abgezielt, warum diese Möglichkeit in Lüneburg nicht praktiziert werde.
Weiterhin interessiere ihn, bei wie vielen Lampen dies möglich sei. Diese
Angaben seien wichtig für die Beurteilung der Frage, welche Einsparpotentiale
die Stadt selbst bei der Straßenbeleuchtung habe. Es sei bereits deutlich
geworden, dass man allein durch die Reduzierung der Vielfalt der Lampentypen
erhebliche Einsparmöglichkeiten besäße. Oberbürgermeister
MÄDGE verweist
darauf, dass bei der Infoveranstaltung am vorangegangenen Freitag die maßgeblichen
Gutachter vor Ort gewesen seien und dort die Notwendigkeit des eingeschlagenen
Weges erläutert hätten. Dort sei auch ausführlich erklärt worden, wie viel Geld
die Stadt Lüneburg für die Sanierung der Straßenbeleuchtung aufwenden müsste.
Es sei für ihn schon merkwürdig, wenn Ratsherr Blanck in der Sitzung mit den
Gutachtern einen Verkauf für vierzig Jahre vorschlage – nicht zwanzig Jahre,
wie der Vorschlag der Verwaltung laute. Am Ende des mehrstündigen Vortrages sei
weder von Ratsherrn Blanck, noch von Ratsherrn Riechey weiterer Beratungsbedarf
angemeldet worden. Natürlich könne man diese Maßnahmen durchführen, die hierfür
notwendigen Mittel seien jedoch bekanntlich nicht vorhanden. Er vermisse hier
ernst gemeinte und realistische Deckungsvorschläge, um Anträge auch umsetzen zu
können. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. |
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