Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 18.01.2007 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 14.12.2006 und am 18.01.2007
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Die
beigefügte Darstellung der Gesundheits-Holding Lüneburg GmbH und der mit ihr
verbundenen Unternehmen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Übertragung der
Gesellschaftsanteile wie dargestellt vorzubereiten.
Die
Beteiligungsvertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der
der
Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH,
der
Psychiatrisches Klinikum Lüneburg gGmbH,
der
Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH,
der
Tagesklinik am Kurpark Lüneburg GmbH
werden
angewiesen, eine Übertragung der Gesellschaftsanteile wie dargestellt zu
genehmigen.
Die
Beteiligungsvertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH werden angewiesen, den
Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH anzuweisen, die
Übertragung wie dargestellt zu genehmigen.
22.02.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Die
der Vorlage beigefügte Darstellung der Gesundheits-Holding Lüneburg GmbH und
der mit ihr verbundenen Unternehmen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Übertragung der
Gesellschaftsanteile wie dargestellt vorzubereiten.
Die
Beteiligungsvertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen
der
Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH,
der
Psychiatrisches Klinikum Lüneburg gGmbH,
der
Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH,
der
Tagesklinik am Kurpark Lüneburg GmbH
werden
angewiesen, eine Übertragung der Gesellschaftsanteile wie dargestellt zu
genehmigen.
Die
Beteiligungsvertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH werden angewiesen, den
Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH anzuweisen, die
Übertragung wie dargestellt zu genehmigen.