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Beratungsinhalt: Erster
Stadtrat KOCH weist
darauf hin, dass ein Teil der angefragten Themen bereits bei der Diskussion um
die Weihnachtsbeihilfe angesprochen worden sei. Die Frage nach einer
regelmäßigen lokalen oder kommunalen Armutsberichterstattung sei nicht neu, sie
sei eingehend in den Beratungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses im Jahre
2001 behandelt worden. Dort sei der Antrag für eine solche Studie nach
ausgiebiger Diskussion verworfen worden, da als kleinste statistische Einheit
ein Landkreis zugrunde gelegt werde und daher für den Bereich der Stadt
Lüneburg keine brauchbaren statistischen Daten zur Verfügung stünden. Zudem
stelle sich die Frage nach dem Nutzen solcher Daten, da man die gewonnenen
Erkenntnisse dort nicht einbringen könne, wo die Entscheidungsgewalt bei Land und
Bund liege, insbesondere im Bereich der Sozialleistungen. Zur
Quote der Arbeitslosigkeit werde eine schriftliche Antwort dem Protokoll
beigefügt. Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und
ALG II könne der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag auf Weihnachtsbeihilfe
entnommen werden. Die Frage nach dem Sozialwohnungsbestand sei etwas unklar, da
es sich bei Sozialwohnungen um solche Wohnungen handle, die mit öffentlichen
Fördermitteln errichtet seien und im Vergleich mit dem allgemeinen
Mietwohnungsmarkt preisgünstiger zur Verfügung gestellt würden. Die Frage könne
sich beziehen auf den Gesamtbestand der ursprünglich geschaffenen
Sozialwohnungen, oder auf jene, bei denen eine Fördermittelbindung noch gegeben
sei. Zahlen lägen hierzu allerdings in keinem der beiden Fälle vor. Die
Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft für Bezieher von SGB II-Leistungen seien
monatlich schwankend, sie würden nicht von der Stadt, sondern vom Landkreis
getragen. Die Anzahl der Privatinsolvenzen habe im Vorjahr bei 320 Haushalten
gelegen, dies sei eine Steigerung gegenüber 2005 um 240 Haushalte. Die
Schuldenhöhe habe je Haushalt zwischen 10.000 und 25.000 Euro gelegen. Die
zweite Frage nehme Bezug auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Hierbei habe
es sich nicht um eine Armutsstudie gehandelt, sondern um einen umfassenden
bundesweiten Bericht zum demographischen Wandel. In diesem Zusammenhang habe es
Teilanalysen für Landkreise und kreisfreie Städte gegeben, es sei dabei nur am
Rande um die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen gegangen. In der
Tat finde sich dort eine Kinderarmut von 14,1 %, sehe man sich aber die anderen
dort veröffentlichten Zahlen an, lägen für Lüneburg eindeutig keine
überdurchschnittlich hohen Werte vor. Es
müsse überhaupt die Frage gestellt werden, was Armut eigentlich sei. Nach
statistischer Definition sei dies die Ungleichverteilung von Einkommen und
Vermögen. Es sei aber nirgends normiert und festgelegt, wo die Schwelle für
Armut liege. Für das Land Niedersachsen sei vor kurzem die regelmäßige
Armutsberichterstattung für 2006 vorgelegt worden, diese stelle die Situation
auch im Vergleich der regionalen Strukturen im Lande Niedersachsen nach
verschiedenen Indikatoren vor. Dies habe mit allgemeiner kommunaler Infrastruktur
zu tun, mit der man eher helfe, als mit einer Armutskonferenz. Daher
unterstütze man diese Idee nicht, er erinnere nochmals daran, dass sich der
Sozialausschuss im Jahre 2001 ebenfalls gegen solche Bestrebungen ausgesprochen
habe. Um
gegen eine Armutsentwicklung vorzugehen, seien von der Stadt Lüneburg
vielfältige Maßnahmen ergriffen worden, er nenne nur die Stärkung der
kommunalen Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, frühkindliche Bildung und
Betreuung, um die Erwerbsquote der Eltern zu erhöhen, zudem die Stärkung der
Familienverbände und die Stadtteilarbeit. Die Verhinderung der individuellen
Armut durch, wie in der vorherigen Diskussion genannt, milde Gaben, könne nicht
die Lösung des Problems sein. Weitere konkrete Aktivitäten seien nicht in Planung,
wohl würde aber die bisherige Politik der Stärkung der lokalen Infrastruktur
fortgesetzt. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. Diese
Datei wurde gerade neu angelegt und ist noch in Bearbeitung
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