Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig: Die
der Vorlage beigefügte Darstellung der Gesundheits-Holding Lüneburg GmbH und
der mit ihr verbundenen Unternehmen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Übertragung der
Gesellschaftsanteile wie dargestellt vorzubereiten. Die
Beteiligungsvertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen
werden
angewiesen, eine Übertragung der Gesellschaftsanteile wie dargestellt zu
genehmigen. Die
Beteiligungsvertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH werden angewiesen, den
Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH anzuweisen, die
Übertragung wie dargestellt zu genehmigen. (15;
Städtisches Klinikum) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |