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Vorlage - VO/2196/07  

 
 
Betreff: 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
25.01.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Feuerwehrausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Stadtkommando der Feuerwehr Lüneburg beantragt mit Beschluss vom 8. Juni 2006, den § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 28.08.2003 zu ändern. Nach den Vorstellungen des Stadtkommandos sollte eine zusätzliche Tarifstelle geschaffen werden, wonach Gefahrgutzugführer, Leiter der Tauchgruppe und Bereitschaftszugführer eine monatliche Aufwandsentschädigung von jeweils 30,00 € erhalten.

 

Bisher war für die Funktionen in der Satzung keine Tarifstelle vorgesehen. Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Zugführers des B-Zuges, Herrn Waltfried Elvers, sind innerhalb der Feuerwehr Umstrukturierungen erforderlich geworden, welche die zusätzliche Tarifstelle begründen. Herr Elvers hat am 23.05.2006 das 62. Lebensjahr vollendet und ist altersbedingt nicht mehr feuerwehrdiensttauglich. Er ist aus dem aktiven Dienst der Feuerwehr Lüneburg ausgeschieden.

 

Herr Elvers hat als Zugführer des B-Zuges bisher gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung von 77,00 € erhalten. Für den Gefahrgutzugführer, den Leiter der Tauchgruppe und den Bereitschaftszugführer schlägt das Stadtkommando der Feuerwehr jeweils 30,00 € vor, denn die Höhe entspricht dem Aufwand der ehrenamtlich Tätigen.

 

Das Stadtkommando schlägt ebenfalls vor, dass die 5. Änderungsverordnung zum 01.06.2006 rückwirkend in Kraft treten sollte, weil die Umstrukturierungen zum 01.06.2006 durchgeführt wurden.

Ein rückwirkendes Inkrafttreten wäre in diesem Fall zulässig. Es würde sich dabei um die sogenannte „echte Rückwirkung“ handeln, weil ein in der Vergangenheit abgeschlossener Tatbestand anders behandelt werden soll.

 

Der Entwurf  der 5. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen ist als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja                                         Ä

            Nein                                      O

            Haushaltsstelle:                    1300.40034                                

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 28.08.2003

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5. Änderungsverordnung der Entschädigungssatzung (15 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen wird beschlossen.