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Sachverhalt: Das Stadtkommando der Feuerwehr Lüneburg beantragt mit Beschluss vom 8. Juni 2006, den § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 28.08.2003 zu ändern. Nach den Vorstellungen des Stadtkommandos sollte eine zusätzliche Tarifstelle geschaffen werden, wonach Gefahrgutzugführer, Leiter der Tauchgruppe und Bereitschaftszugführer eine monatliche Aufwandsentschädigung von jeweils 30,00 € erhalten. Bisher
war für die Funktionen in der Satzung keine Tarifstelle vorgesehen. Aufgrund
des Ausscheidens des bisherigen Zugführers des B-Zuges, Herrn Waltfried Elvers,
sind innerhalb der Feuerwehr Umstrukturierungen erforderlich geworden, welche
die zusätzliche Tarifstelle begründen. Herr Elvers hat am 23.05.2006 das 62.
Lebensjahr vollendet und ist altersbedingt nicht mehr feuerwehrdiensttauglich.
Er ist aus dem aktiven Dienst der Feuerwehr Lüneburg ausgeschieden. Herr Elvers hat als Zugführer des B-Zuges bisher
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung
der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen eine
Aufwandsentschädigung von 77,00 € erhalten. Für den Gefahrgutzugführer,
den Leiter der Tauchgruppe und den Bereitschaftszugführer schlägt das
Stadtkommando der Feuerwehr jeweils 30,00 € vor, denn die Höhe entspricht
dem Aufwand der ehrenamtlich Tätigen. Das Stadtkommando schlägt ebenfalls vor, dass die 5.
Änderungsverordnung zum 01.06.2006 rückwirkend in Kraft treten sollte, weil die
Umstrukturierungen zum 01.06.2006 durchgeführt wurden. Ein rückwirkendes Inkrafttreten wäre in diesem Fall
zulässig. Es würde sich dabei um die sogenannte „echte Rückwirkung“
handeln, weil ein in der Vergangenheit abgeschlossener Tatbestand anders
behandelt werden soll. Der
Entwurf der 5. Änderungssatzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der
Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen ist als Anlage
beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Ä Nein O Haushaltsstelle: 1300.40034 Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lüneburg über die
Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen
vom 15.12.1994 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 28.08.2003
Beschlussvorschlag: Die
als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lüneburg über
die Entschädigung der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich
Tätigen wird beschlossen. |
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