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Beratungsinhalt: Erster
Stadtrat KOCH erläutert,
dass es neben dem Patronat zur Kirchengemeinde St. Nikolai auch ein Patronat zu
St. Johannis und ein „halbes“ Patronat (Präsentationsrecht nur bei jedem
zweiten Wechsel in der Pfarrstelle) zu St. Peter und Paul in Bardowick gebe. In
Zusammenhang mit dem Patronat bestünden für die Stadt Lüneburg keine Aufgaben
und Pflichten. Es bestehe lediglich das Recht, einen vom Rat zu benennenden
Patronatsvertreter in den Kirchenvorstand zu entsenden. Dies habe der Rat in
seiner konstituierenden Sitzung im November auch getan. In früherer Zeit seien
mit dem Patronat die kirchlichen Baulasten verbunden, dies sei jedoch schon
seit 1877 erloschen. Es werde nur noch eine symbolische Geldrente in den
allgemeinen lutherischen Kirchenfonds in Höhe von derzeit jährlich 184,07 Euro
eingezahlt. Damit wurden alle altrechtlichen Verbindlichkeiten der Stadt
Lüneburg abgelöst. Der Gottesdienst zur Einführung des neuen Stadtrates ging in
diesem Jahr von der St. Nikolaikirche aus, der Stadt Lüneburg seien hierdurch
keine Kosten entstanden. Es hätten keine Veranstaltungen im Rahmen des
Patronats mit finanzieller Beteiligung durch die Stadt Lüneburg stattgefunden.
Solche Veranstaltungen seien auch künftig nicht geplant. Es habe aber diverse
Jubiläumsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem 600jährigen Bestehen des
Patronats zur St. Johanniskirche gegeben, hierzu habe die Stadt einen
vergleichsweise bescheidenen Betrag von 825,02 Euro aufgewandt für
Musikerhonorare, anteilige Druckkosten und dergleichen. Es sei in diesem
Zusammenhang zu erwähnen, dass sich die Stadt Lüneburg in ihrer sozialen Arbeit
ganz erheblich auf die Mitwirkung von Kirchengemeinden stütze. Hierbei handele
es sich aber um klar geregelte Leistungsvereinbarungen, denen entsprechende
Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses zugrunde lägen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. |
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