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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
antwortet, dass die genannten Feiertage im Jahre 2006 auf Sonntage gefallen
seien, so dass es an beiden Tagen ein besonderes System gegeben habe. Wenn
Heiligabend und Silvester auf einen Werktag fielen, sei in der Vergangenheit
nach dem Samstagsfahrplan gefahren worden mit der Einschränkung, dass der
reguläre Fahrverkehr um 16 Uhr eingestellt worden sei. Seien die Feiertage auf
einen Sonntag gefallen, habe man auch schon die Umstellung auf Rufbusbetrieb,
bzw. ASM-Betrieb praktiziert. Der Vorteil habe darin gelegen, dass an beiden
Tagen der Fahrbetrieb bis 19 Uhr aufrecht erhalten worden sei. Die Stadt habe
einen gewissen Einfluss auf die Betriebszeiten, den sie auch nutze.
Grundsätzlich müsse die KVG ihren Fahrplan beantragen und vom Land
konzessionieren lassen. Die Stadt habe zusätzliche Verträge mit der KVG
geschlossen, um Betriebszeiten zu verdichten. Man stehe in einem ständigen
Kontakt mit der KVG, zudem führe man gemeinsame Fahrplanbesprechungen durch. Die
Regelung für den 24. und 31. Dezember sei der Stadt selbstverständlich bekannt
gewesen. Es seien allerdings keine Busse zum Einsatz gekommen, sondern Taxen,
wie dies beim ASM üblich sei. Hierfür hätten auch behindertengerechte Fahrzeuge
zur Verfügung gestanden. Der
Fahrplan habe sich durch den Beitritt zum HVV nicht wesentlich geändert, es
werde quasi der gleiche Fahrplan gefahren. Der HVV beschäftige sich mit
Fahrpreisen und allgemeinen Managementfragen, nehme jedoch keinen Einfluss auf
die Fahrpläne in der jeweiligen Gemeinde. Diese mit dem Verkehrsunternehmen
abzustimmen sei in ihrem Gebiet Aufgabe der Stadt Lüneburg. Über die weiteren
Planungen sei im Verkehrsausschuss bereits hinreichend berichtet worden, es
gebe zum Beispiel Überlegungen zur Neustrukturierung des Sonntagsverkehrs mit
Einführung des ASM-Verkehrs am Vormittag. Alle Maßnahmen würden auch weiterhin
im Verkehrsausschuss beraten. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis. |
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