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Auszug - Genehmigung der Niederschriften vom 14.12.2006, 20.12.2006 und vom 18.01.2007  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.02.2007    
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SOLDAN beanstandet, dass seine Fragen aus der Sitzung des Rates am 20.12.2006 sowie die zugehörenden Antworten von Herrn Stadtkämmerer Sauer nicht im einzelnen aufgeführt worden sind. Die Niederschrift sei hier sehr allgemein gehalten, dies werde der Bedeutung des Themas nicht gerecht.

 

Ergänzung durch den Protokollführer

 

Es wurden in der Sitzung am 20.12.2006 durch Ratsherrn Soldan folgende Fragen gestellt:

1) Ist gewährleistet, dass jederzeit einer der Landesmitarbeiter im Maßregelvollzug anwesend ist, um bei Fragen  und Problemen sofort griffbereit zu sein ?

2) Was geschieht mit den im Maßregelvollzug in absehbarer Zeit notwendigen Investitionen ? Werden diese in voller Höhe vom Land getragen oder muss die Stadt dafür aufkommen ? Was passiert, wenn künftig zusätzlich Plätze vom Land im Maßregelvollzug abgerufen werden ?

3) Welche Tarifverträge gelten für neu einzustellende Mitarbeiter ?

4) Betreffen die angesprochenen Investitionen in Höhe von 5,5 Millionen Euro nur das jetzige LKH oder gibt es weitere Investitionen im Bereich des Klinikums, beispielsweise für eine gemeinsame Aufnahmestation ?

 

Die Fragen wurden von Herrn Stadtkämmerer Sauer wie folgt beantwortet:

1) Dies ist nicht Gegenstand der Regelung.

2) Die Investitionen im Maßregelvollzug werden abgedeckt durch die Vergütungsvereinbarung Maßregelvollzug, insofern fließen die Investitionsaufwendungen in Form der sich dadurch ergebenden Abschreibungen wieder als Pflegesatzbestandteil an das Klinikum zurück. Die Refinanzierung ist daher gesichert. Dies gilt auch für zusätzliche Investitionen für den Maßregelvollzug in den Folgejahren.

3) Bei Neueinstellungen gilt für die Beschäftigten der Klinikum Lüneburg gGmbH der Tarif des TVöD. Für die Service GmbH findet die zur Zeit gültige Arbeitgeberrichtlinie Anwendung, wie dies auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service-GmbH im Klinikum gilt. Die Übernahme der bisherigen Beschäftigten erfolgt nach dem TVöD.

4) In dem Betrag von 5,5 Millionen Euro sind die Investitionen im Städtischen Klinikum für die psychosomatische Station, für die Kinderpsychiatrie und für die gemeinsame Aufnahme enthalten.

 

Die Fragen wurden in der Sitzung vom Ratsherrn Soldan als Verständnisfragen bezeichnet und daher seinerzeit nicht als wesentlich aufgefasst.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Niederschrift der Sitzung am 14.12.2006 wird mehrheitlich bei 1 Enthaltung genehmigt.

 

Die Niederschrift der Sitzung am 20.12.2006 wird mehrheitlich bei 3 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen genehmigt.

 

Die Niederschrift der Sitzung am 18.01.2007 wird mehrheitlich bei 2 Enthaltungen genehmigt.