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Auszug - Weihnachtsbeihilfe (Antrag der Fraktion Die Linke vom 04.01.07)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 22.02.2007    
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2189/07 Weihnachtsbeihilfe (Antrag der Fraktion Die Linke vom 04.01.07)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 5-1 - Soziales und Integration
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete BAUMGARTEN beantragt, dass der Antrag nicht in den Sozial- und Gesundheitsausschuss überwiesen, sondern unmittelbar im Rat entschieden werden solle.

 

Ratsherr KUNATH führt aus, dass die sozial Schwachen in Lüneburg wie auch anderswo etwas benachteiligt würden. Es sei sinnvoller, einmal an einem anderen als dem falschen Ende zu sparen. Die Finanzierung solle in Zusammenarbeit mit dem Landkreis erfolgen. Eine Einsparmöglichkeit vor Ort sehe er bei der Wohnraumförderung in der Innenstadt, hiervon könnten Gelder für die Weihnachtsbeihilfe abgezweigt werden.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN bedauert, dass man nicht die heile Welt habe, die sich alle wünschen. Angesichts leerer Kassen könne man nicht das Füllhorn ausschütten, um alle Menschen glücklich zu machen. Bei den Anträgen der Fraktion Die Linke komme es ihr manchmal so vor, als ob man dort die Realität noch nicht erkannt habe, in der man lebe. Bei der Reform des Sozialhilferechtes seien die meisten einmaligen Beihilfen ganz bewusst in die Regelsätze einbezogen worden, hierzu zähle auch die Weihnachtsbeihilfe. Die Regelsätze seien dafür als Ausgleich angehoben worden. Die Regelsätze würden im Rahmen der Gleichbehandlung auf das Einkommen von Erwerbstätigen bezogen, die auch mit einem gewissen Monatseinkommen auskommen müssten. Sie vermisse in dem Antrag die Gruppe der Studenten, die teilweise auch ein sehr geringes Einkommen hätten, ebenso Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Auch diese Personen müssten sich im Laufe des Jahres überlegen, wie sie das Weihnachtsfest finanziell ausgestalteten. Für Menschen in Einrichtungen habe der Gesetzgeber eine Lücke erkannt, die durch die Änderung der Berechnungsgrundlage für das Taschengeld behoben worden sei. In dem Antrag sei nicht auf die in der Stellungnahme der Verwaltung aufgezeigte Problematik eingegangen für Menschen, die ihre Heimunterbringung aus eigenen Mitteln bezahlten, jedoch keinen Zuschuss erhielten. Was solle mit den Bewohnern aus dem Landkreis geschehen, die in der Stadt untergebracht seien und was mit den Lüneburgern, die umgekehrt im Landkreis untergebracht seien ? Man könne nicht einfach sagen, man mache dies mit dem Landkreis zusammen, da der Rat nur für die Stadt entscheiden könne. Schließlich müsse man auf den Betrag zu sprechen kommen, den diese Maßnahme als freiwillige Leistung koste, nämlich rund 731.000 Euro. Beantragt sei die Beihilfe für das Jahr 2007, Weihnachten komme aber jedes Jahr, solle die Leistung also auch in kommenden Jahren erbracht werden oder sei 2007 ein besonderes und einmaliges Jahr für die Gewährung ? Finanzieren könne man die Beihilfe nur durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen, beispielsweise über die Zuschüsse für Stadtteilarbeit und Jugendarbeit oder über die Erhöhung von Kindergartenbeiträgen. Solche Maßnahmen seien aber mit ihrer Fraktion nicht zu machen.

 

Beigeordnete LOTZE bestätigt, dass Menschen, die von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II lebten, ihr Geld sehr genau einteilen müssten und sich viele Dinge nicht oder nur sehr eingeschränkt leisten könnten. Dazu gehöre sicher auch ein unbeschwerter Weihnachtseinkauf. Dies treffe aber auch auf viele andere Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen zu. Die Realität sei, dass es unterschiedliche Lebensverhältnisse gebe, das müsse man akzeptieren, zufrieden geben könne man sich damit nicht. Es könne aber nicht das Ziel sein, durch milde Gaben zu versuchen, aus Ungleichen Gleiche zu machen. Es sei die Frage, ob eine einmalige Weihnachtsbeihilfe die richtige Strategie sei, um die Lebensverhältnisse von Menschen grundlegend und langfristig zu verbessern. Dies sei offen erkennbar nicht der Fall, was zu der Vermutung führe, dass der Antrag nur aus Gründen des Populismus gestellt worden sei um zu suggerieren, dass nur die antragstellende Fraktion sich um die Armen und Schwachen kümmere. Damit würden die Betroffenen instrumentalisiert und sogar ein Stück weit missbraucht. Die Frage sei nicht erschöpfend beantwortet worden, woher das Geld für diesen Antrag kommen solle. Es gehe ihr nicht darum, den Beziehern von Grundsicherung und ALG II etwas vorzuenthalten, oder dem ein oder anderen damit eine einmalige Freude zu verwehren. Es werde damit aber eben keine langfristige Verbesserung erreicht. Die richtige Sozialpolitik sei Bildungspolitik, das vorhandene Geld müsse dort eingesetzt werden, wo es auf Dauer Wirkung erziele, nämlich dort, wo es künftig die Abhängigkeit von Transferleistungen zu vermeiden helfe.

 

Ratsherr SOLDAN erinnert daran, dass Gleichmacherei die Menschen noch nie weitergebracht habe und das Verteilen von Geld auf möglichst viele Empfänger bringe auch niemanden voran. Sinnvoll sei es, das Geld dafür einzusetzen, dass alle Menschen gleiche Voraussetzungen und Chancen erhielten. Die Verwaltung habe in ihrer Stellungnahme sehr deutlich gemacht, wo die Probleme lägen. Der Gesetzgeber habe bei den Zuwendungen einen gewissen Betrag für die bisherigen einmaligen Beihilfen eingerechnet. Wenn man nun freiwillig einen zusätzlichen Betrag gewährte, würde das dazu führen, dass andere Kommunen in der Region zum Nachziehen gezwungen wären, um den sozialen Frieden wieder herzustellen. Eine solche Maßnahme sei daher abzulehnen, besonders, wenn es sich um eine Einmalmaßnahme handeln solle.

 

Ratsherr RIECHEY möchte versuchen, auf einige der vorgebrachten Angriffe sachlich einzugehen. Natürlich sei die Weihnachtsbeihilfe nicht das einzige sozialpolitische Instrument, mit dem man die Lebensverhältnisse verbessern wolle. Seine Fraktion werde auch künftig in Anträgen weitere solcher Instrumente vorbringen. Eine einmalige Weihnachtsbeihilfe führte durch ihren sofortigen Verbrauch zu einem volkswirtschaftlichen Sekundäreffekt für den Einzelhandel in Lüneburg, insofern müsse man die Gesamtkosten ohnehin relativieren. Zur Finanzierung habe man bereits vorgeschlagen, aus dem Förderprogramm für Wohnraumbeschaffung in der Innenstadt Geld abzuzweigen. Wenn dort siebzig gut betuchte Bauherren einen Zuschuss von zehntausend Euro nicht erhielten, könnten sie dieses verschmerzen, die Stadt erhielte jedoch genau die 700.000 Euro als Pufferzone für die Verwendung als Weihnachtsbeihilfe. Man wolle die Beihilfe nicht als einmaliges Strohfeuer, sondern sie dauerhaft in den Leistungskatalog der Stadt aufnehmen. Man habe eine sozialpolitische Verantwortung, könne aber natürlich nur für jene Menschen handeln, für die man zuständig sei, wenngleich es natürlich noch viele weitere Gruppen gebe, denen man die Beihilfe gewähren könnte. Das Argument aus der Stellungnahme der Verwaltung, es gebe einige Gruppen, die kein Weihnachtsfest feierten, erscheine ihm doch etwas skurril, er glaube, dass sich auch diese Menschen über eine solche Beihilfe freuen würden. Wenn man aus der Einsparung bei der Wohnraumförderung nicht genug Geld erhalte, könne man auch die Gewerbesteuer anheben, Schulden sollten dafür keinesfalls gemacht werden. Man müsse nur den politischen Willen aufbringen, das Geld zu beschaffen. Der Vorwurf, man habe den Antrag aus populistischen Gründen gestellt, sei unredlich. Ihm gehe es darum, sozialpolitische Verbesserungen für die Menschen in Lüneburg anzupacken. Über die Finanzierung könne man sich im Sozial- und Gesundheitsausschuss gerne nochmals unterhalten.

 

Beigeordneter BLANCK ist über die Vorwürfe der Beigeordneten Lotze erstaunt. Man müsse anerkennen, dass sich die Politik so verändert habe, dass neue Gruppierungen am Tisch vertreten seien, die ihre sozialpolitischen Interessen deutlich formulierten und hierfür auch einen Auftrag durch die Wählerinnen und Wähler bekommen hätten. Dies könne man nicht als Populismus bezeichnen. Es sei ein großer Fehler, diesen Antrag heute einfach abzubügeln. Natürlich sei er in der gestellten Form nicht einfach umsetzbar, es sei aber falsch, bei der Frage der Finanzierung die Gruppen gegeneinander auszuspielen, indem man das benötigte Geld bei anderen Empfängern freiwilliger Leistungen streichen wolle. Es gebe auch andere Möglichkeiten der Finanzierung. An erster Stelle stehe jedoch die Frage, ob man den Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stünden, etwas gewähren wolle, wofür man sich bei der Umsetzung etwas anstrengen müsste. Erst wenn man diese Entscheidung getroffen habe stelle sich die Frage, wie und in welchem Umfang man dies möglich machen könne. Eine sofortige Ablehnung sei nicht der richtige Weg.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist darauf, dass man sich bei solchen Anträgen die Frage stellen müsse, wo Bedürftigkeit beginne und welcher Personenkreis überhaupt betroffen sei. Es sei ein Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung gewesen, die einmaligen Beihilfen in einen festen monatlichen Gesamtbetrag einfließen zu lassen. Eine einmalige Unterstützung mit einem gewissen Betrag als kommunale Armenhilfe zur Weihnachtszeit mit der Überlegung, woher man das Geld nehme oder wem man es wegnehme, bringe niemanden voran. Der Ansatz müsse sein, zu verhindern, dass Menschen dauerhaft Empfänger sozialer Leistungen würden. Man müsse dahin kommen, jungen Menschen eine Perspektive zu verschaffen, indem das Geld beispielsweise in Sprachförderung und Ausbildung investiert werde. Dies müsse das vorrangige Ziel der Politik sein.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, den Antrag nicht in den Sozial- und Gesundheitsausschuss zu überweisen, sondern in dieser Sitzung des Rates über ihn zu entscheiden.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke und 7 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.