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Beratungsinhalt: Beigeordnete
BAUMGARTEN
beantragt, dass der Antrag nicht in den Sozial- und Gesundheitsausschuss
überwiesen, sondern unmittelbar im Rat entschieden werden solle. Ratsherr
KUNATH führt aus,
dass die sozial Schwachen in Lüneburg wie auch anderswo etwas benachteiligt würden.
Es sei sinnvoller, einmal an einem anderen als dem falschen Ende zu sparen. Die
Finanzierung solle in Zusammenarbeit mit dem Landkreis erfolgen. Eine
Einsparmöglichkeit vor Ort sehe er bei der Wohnraumförderung in der Innenstadt,
hiervon könnten Gelder für die Weihnachtsbeihilfe abgezweigt werden. Beigeordnete
BAUMGARTEN
bedauert, dass man nicht die heile Welt habe, die sich alle wünschen.
Angesichts leerer Kassen könne man nicht das Füllhorn ausschütten, um alle
Menschen glücklich zu machen. Bei den Anträgen der Fraktion Die Linke komme es
ihr manchmal so vor, als ob man dort die Realität noch nicht erkannt habe, in
der man lebe. Bei der Reform des Sozialhilferechtes seien die meisten
einmaligen Beihilfen ganz bewusst in die Regelsätze einbezogen worden, hierzu
zähle auch die Weihnachtsbeihilfe. Die Regelsätze seien dafür als Ausgleich
angehoben worden. Die Regelsätze würden im Rahmen der Gleichbehandlung auf das
Einkommen von Erwerbstätigen bezogen, die auch mit einem gewissen
Monatseinkommen auskommen müssten. Sie vermisse in dem Antrag die Gruppe der
Studenten, die teilweise auch ein sehr geringes Einkommen hätten, ebenso
Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Auch diese Personen müssten sich im
Laufe des Jahres überlegen, wie sie das Weihnachtsfest finanziell
ausgestalteten. Für Menschen in Einrichtungen habe der Gesetzgeber eine Lücke
erkannt, die durch die Änderung der Berechnungsgrundlage für das Taschengeld
behoben worden sei. In dem Antrag sei nicht auf die in der Stellungnahme der
Verwaltung aufgezeigte Problematik eingegangen für Menschen, die ihre
Heimunterbringung aus eigenen Mitteln bezahlten, jedoch keinen Zuschuss
erhielten. Was solle mit den Bewohnern aus dem Landkreis geschehen, die in der
Stadt untergebracht seien und was mit den Lüneburgern, die umgekehrt im
Landkreis untergebracht seien ? Man könne nicht einfach sagen, man mache dies
mit dem Landkreis zusammen, da der Rat nur für die Stadt entscheiden könne.
Schließlich müsse man auf den Betrag zu sprechen kommen, den diese Maßnahme als
freiwillige Leistung koste, nämlich rund 731.000 Euro. Beantragt sei die
Beihilfe für das Jahr 2007, Weihnachten komme aber jedes Jahr, solle die
Leistung also auch in kommenden Jahren erbracht werden oder sei 2007 ein
besonderes und einmaliges Jahr für die Gewährung ? Finanzieren könne man die
Beihilfe nur durch Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen,
beispielsweise über die Zuschüsse für Stadtteilarbeit und Jugendarbeit oder
über die Erhöhung von Kindergartenbeiträgen. Solche Maßnahmen seien aber mit
ihrer Fraktion nicht zu machen. Beigeordnete
LOTZE bestätigt,
dass Menschen, die von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II lebten, ihr Geld
sehr genau einteilen müssten und sich viele Dinge nicht oder nur sehr
eingeschränkt leisten könnten. Dazu gehöre sicher auch ein unbeschwerter
Weihnachtseinkauf. Dies treffe aber auch auf viele andere Menschen mit
niedrigem Erwerbseinkommen zu. Die Realität sei, dass es unterschiedliche
Lebensverhältnisse gebe, das müsse man akzeptieren, zufrieden geben könne man
sich damit nicht. Es könne aber nicht das Ziel sein, durch milde Gaben zu
versuchen, aus Ungleichen Gleiche zu machen. Es sei die Frage, ob eine
einmalige Weihnachtsbeihilfe die richtige Strategie sei, um die
Lebensverhältnisse von Menschen grundlegend und langfristig zu verbessern. Dies
sei offen erkennbar nicht der Fall, was zu der Vermutung führe, dass der Antrag
nur aus Gründen des Populismus gestellt worden sei um zu suggerieren, dass nur
die antragstellende Fraktion sich um die Armen und Schwachen kümmere. Damit
würden die Betroffenen instrumentalisiert und sogar ein Stück weit missbraucht.
Die Frage sei nicht erschöpfend beantwortet worden, woher das Geld für diesen
Antrag kommen solle. Es gehe ihr nicht darum, den Beziehern von Grundsicherung
und ALG II etwas vorzuenthalten, oder dem ein oder anderen damit eine einmalige
Freude zu verwehren. Es werde damit aber eben keine langfristige Verbesserung
erreicht. Die richtige Sozialpolitik sei Bildungspolitik, das vorhandene Geld
müsse dort eingesetzt werden, wo es auf Dauer Wirkung erziele, nämlich dort, wo
es künftig die Abhängigkeit von Transferleistungen zu vermeiden helfe. Ratsherr
SOLDAN erinnert
daran, dass Gleichmacherei die Menschen noch nie weitergebracht habe und das
Verteilen von Geld auf möglichst viele Empfänger bringe auch niemanden voran.
Sinnvoll sei es, das Geld dafür einzusetzen, dass alle Menschen gleiche
Voraussetzungen und Chancen erhielten. Die Verwaltung habe in ihrer
Stellungnahme sehr deutlich gemacht, wo die Probleme lägen. Der Gesetzgeber
habe bei den Zuwendungen einen gewissen Betrag für die bisherigen einmaligen
Beihilfen eingerechnet. Wenn man nun freiwillig einen zusätzlichen Betrag
gewährte, würde das dazu führen, dass andere Kommunen in der Region zum
Nachziehen gezwungen wären, um den sozialen Frieden wieder herzustellen. Eine
solche Maßnahme sei daher abzulehnen, besonders, wenn es sich um eine
Einmalmaßnahme handeln solle. Ratsherr
RIECHEY möchte
versuchen, auf einige der vorgebrachten Angriffe sachlich einzugehen. Natürlich
sei die Weihnachtsbeihilfe nicht das einzige sozialpolitische Instrument, mit
dem man die Lebensverhältnisse verbessern wolle. Seine Fraktion werde auch
künftig in Anträgen weitere solcher Instrumente vorbringen. Eine einmalige
Weihnachtsbeihilfe führte durch ihren sofortigen Verbrauch zu einem
volkswirtschaftlichen Sekundäreffekt für den Einzelhandel in Lüneburg, insofern
müsse man die Gesamtkosten ohnehin relativieren. Zur Finanzierung habe man
bereits vorgeschlagen, aus dem Förderprogramm für Wohnraumbeschaffung in der
Innenstadt Geld abzuzweigen. Wenn dort siebzig gut betuchte Bauherren einen
Zuschuss von zehntausend Euro nicht erhielten, könnten sie dieses verschmerzen,
die Stadt erhielte jedoch genau die 700.000 Euro als Pufferzone für die
Verwendung als Weihnachtsbeihilfe. Man wolle die Beihilfe nicht als einmaliges
Strohfeuer, sondern sie dauerhaft in den Leistungskatalog der Stadt aufnehmen.
Man habe eine sozialpolitische Verantwortung, könne aber natürlich nur für jene
Menschen handeln, für die man zuständig sei, wenngleich es natürlich noch viele
weitere Gruppen gebe, denen man die Beihilfe gewähren könnte. Das Argument aus
der Stellungnahme der Verwaltung, es gebe einige Gruppen, die kein
Weihnachtsfest feierten, erscheine ihm doch etwas skurril, er glaube, dass sich
auch diese Menschen über eine solche Beihilfe freuen würden. Wenn man aus der
Einsparung bei der Wohnraumförderung nicht genug Geld erhalte, könne man auch
die Gewerbesteuer anheben, Schulden sollten dafür keinesfalls gemacht werden.
Man müsse nur den politischen Willen aufbringen, das Geld zu beschaffen. Der
Vorwurf, man habe den Antrag aus populistischen Gründen gestellt, sei
unredlich. Ihm gehe es darum, sozialpolitische Verbesserungen für die Menschen
in Lüneburg anzupacken. Über die Finanzierung könne man sich im Sozial- und
Gesundheitsausschuss gerne nochmals unterhalten. Beigeordneter
BLANCK ist über die
Vorwürfe der Beigeordneten Lotze erstaunt. Man müsse anerkennen, dass sich die
Politik so verändert habe, dass neue Gruppierungen am Tisch vertreten seien,
die ihre sozialpolitischen Interessen deutlich formulierten und hierfür auch
einen Auftrag durch die Wählerinnen und Wähler bekommen hätten. Dies könne man
nicht als Populismus bezeichnen. Es sei ein großer Fehler, diesen Antrag heute
einfach abzubügeln. Natürlich sei er in der gestellten Form nicht einfach
umsetzbar, es sei aber falsch, bei der Frage der Finanzierung die Gruppen
gegeneinander auszuspielen, indem man das benötigte Geld bei anderen Empfängern
freiwilliger Leistungen streichen wolle. Es gebe auch andere Möglichkeiten der
Finanzierung. An erster Stelle stehe jedoch die Frage, ob man den Menschen, die
nicht auf der Sonnenseite des Lebens stünden, etwas gewähren wolle, wofür man
sich bei der Umsetzung etwas anstrengen müsste. Erst wenn man diese
Entscheidung getroffen habe stelle sich die Frage, wie und in welchem Umfang
man dies möglich machen könne. Eine sofortige Ablehnung sei nicht der richtige
Weg. Oberbürgermeister
MÄDGE verweist
darauf, dass man sich bei solchen Anträgen die Frage stellen müsse, wo
Bedürftigkeit beginne und welcher Personenkreis überhaupt betroffen sei. Es sei
ein Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung gewesen, die einmaligen
Beihilfen in einen festen monatlichen Gesamtbetrag einfließen zu lassen. Eine
einmalige Unterstützung mit einem gewissen Betrag als kommunale Armenhilfe zur
Weihnachtszeit mit der Überlegung, woher man das Geld nehme oder wem man es
wegnehme, bringe niemanden voran. Der Ansatz müsse sein, zu verhindern, dass
Menschen dauerhaft Empfänger sozialer Leistungen würden. Man müsse dahin
kommen, jungen Menschen eine Perspektive zu verschaffen, indem das Geld
beispielsweise in Sprachförderung und Ausbildung investiert werde. Dies müsse
das vorrangige Ziel der Politik sein. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, den Antrag nicht in den
Sozial- und Gesundheitsausschuss zu überweisen, sondern in dieser Sitzung des
Rates über ihn zu entscheiden. Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen der
Fraktion Die Linke und 7 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. |
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