Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 24.11.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 24.11.05
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 15 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 10 der Niedersächsischen
Kommunalwahlordnung:
Die
Zahl der Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 10.09.2006 beträgt 4.
Das
Gebiet der Stadt Lüneburg ist entsprechend der im beiliegenden Stadtplan
eingezeichneten Abgrenzung in die Wahlbereiche I, II, III und IV
einzuteilen.
02.02.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 15 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung:
Die
Zahl der Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 10.09.2006 beträgt 4.
Das
Gebiet der Stadt Lüneburg ist entsprechend der im beiliegenden Stadtplan
eingezeichneten Abgrenzung in die Wahlbereiche I, II, III und IV
einzuteilen.