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Auszug - Kennzeichnungspflicht und Verhaltensregeln für Reiter (Antrag des Ratsherrn Wolter vom 17.10.05, eingegangen am 20.10.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2006    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1719/05 Kennzeichnungspflicht und Verhaltensregeln für Reiter (Antrag des Ratsherrn Wolter vom 17.10.05, eingegangen am 20.10.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr WOLTER erläutert seinen Antrag, der nichts mit dem Reitverein Hagen zu tun habe, sondern das Verhalten der Reiter im Stadtgebiet Lüneburg im Allgemeinen betreffe. In seiner Wohngegend hätten Probleme mit Reitern in den letzten Jahrzehnten immer einvernehmlich mit dem Vorstand des Reitvereins Hagen ausgeräumt werden können. Seit 1. Mai dieses Jahres seien dort jedoch neue Nutzer aktiv, die sich über alle Absprachen und selbst Verbotsschilder hinwegsetzten und reiten wo sie wollen. Es hätten ihn mehrfach Beschwerden von Anwohnern des Klosterkamps über den Zustand der Wege und Verunreinigungen durch Pferdekot erreicht. Er habe sich deshalb erkundigt und herausgefunden, dass es in den Satzungen der Stadt Lüneburg keinerlei Regelungen für Reiter gebe bezüglich Einschränkungen der Wegenutzungen und der Entfernung des Kots von öffentlichen Wegen. Im Tiergarten seien 16 km Reitwege angelegt worden, die vom Forstamt regelmäßig gepflegt würden. Diese sollten von den Reitern stärker genutzt werden und nicht statt dessen die Wege zerritten werden, die Fußgänger und Radfahrer nutzen.

 

Ratsherr BRUNS berichtet, er habe sich auf Grund des Antrags mit einer Vertreterin des Reitvereins Hagen in Verbindung gesetzt. Die Problematik, die in letzter Zeit zu den Konfrontationen führe, bestehe offenbar darin, dass es durch Sperrung von Wegeverbindungen durch einige Grundeigentümer für die Reiter schwierig geworden sei, den Tiergarten zu erreichen. Der Antrag setze im Grunde an der falschen Stelle an und trage nicht zur Lösung des Problems bei. Eine Kennzeichnungspflicht für Reiter wäre genauso unpraktikabel wie Kennzeichen für Radfahrer oder Fußgänger und würde zu einer enormen Bürokratisierung führen. Der Antrag sei im Übrigen bei der Stadt an der falschen Adresse, da der Landkreis für diese Angelegenheiten zuständig sei. Es liege natürlich auch im Interesse der Stadt, dass die Wege nicht beschädigt und Passanten und Anwohner nicht gestört würden, deshalb müsse eine vernünftige Lösung gesucht werden, wie die Reiter problemlos in den Tiergarten gelangen können, um dort zu reiten. Er bitte die Verwaltung sich der Sache anzunehmen und die Gespräche, die dazu bereits geführt worden sind, nochmals zu intensivieren um zu einem für alle Seiten annehmbaren Ergebnis zu kommen.

 

Beigeordneter LÖB meint, hier werde ein Einzelfall verallgemeinert und hochgespielt. Man sollte sich darauf konzentrieren, das Problem selbst auszuräumen. Es sei unsinnig, immer mehr Kontrollmechanismen aufzubauen und damit den Bürgern das Recht zu beschneiden, sich innerhalb der vorhandenen Regeln frei zu bewegen. Natürlich sollten sich alle daran orientieren, Andere durch die Ausübung ihrer Freizeitbetätigungen nicht zu stören, eine starke Reglementierung durch die Verwaltung sei jedoch nicht der richtige Weg, das zu erreichen.

 

Ratsherr REINECKE stimmt zu, dass natürlich die Freiheit des Einzelnen nur so weit gehe, wie dadurch nicht die Rechte anderer beeinträchtigt würden. Dies werde aber durchaus sehr unterschiedlich wahrgenommen. Mancher fühle sich von Dingen gestört, die viele andere gar nicht beeinträchtigten. Daher müssten die Standpunkte sorgsam gegeneinander abgewogen werden. Natürlich müssten sich auch die Reiter an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten, das Problem sei hier aber die fehlende Zuwegung Richtung Tiergarten für den Reitverein Hagen. Das müsste gelöst werden, um die Situation zu entspannen. Eine Kennzeichnungspflicht für Reiter halte er für wenig sinnvoll und praktisch nicht durchführbar. Zur Deeskalation der Situation schlägt er vor, gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen das Gespräch mit dem Reitverein und dem Grundeigentümer zu suchen, der das Wegerecht eingeschränkt habe. Man müsse an beide Seiten appellieren, sich im Sinne eines vernünftigen Miteinanders an die Regeln zu halten und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

 

Ratsherr WOLTER erklärt, er habe in vielen Gesprächen mit dem Reitverein Hagen nach einer Lösung gesucht, leider ohne Erfolg. Dabei habe er den Eindruck gewonnen, dass man dort an einer gütlichen Einigung nicht interessiert sei. Er halte eine Kennzeichnungspflicht für Reiter und Pferde für sinnvoll, da er sich schon mehrfach bei Begegnungen mit Reitern zu Pferde bedroht gefühlt habe, nachdem er sie auf ihre Regelverletzungen angesprochen habe, und zumindest gern gewusst hätte, zu welchem Reitverein diese gehörten.

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS macht deutlich, die Wegeverbindung vom Reitverein Hagen zum Tiergarten sei seit einiger Zeit nicht mehr zugänglich, weil Anpassungen im öffentlichen Straßenraum stattgefunden haben und ein Grundeigentümer die bisherige Zuwegung über sein Grundstück geschlossen habe. Die Stadt habe dazu schon Gespräche mit dem Grundeigentümer unter Beteiligung des Vorsitzenden des Kreisreiterverbandes geführt, aber auch nach alternativen Wegeverbindungen gesucht. Man sei leider bisher zu keinem annehmbaren Ergebnis gekommen, setze sich aber weiter für eine Lösung des Problems ein. Der Erlass einer Satzung durch die Stadt für das Verhalten von Reitern sei nicht möglich, denn es gebe dazu bereits ganz eindeutige Regelungen in der Straßenverkehrsordnung und im Waldgesetz. Die Kennzeichnungspflicht für Reiter wäre laut Waldgesetz ausdrücklich möglich, dafür wäre aber die Untere Waldbehörde beim Landkreis zuständig, an die der Antrag gerichtet werden müsste.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird an den Landkreis als zuständige Behörde weitergeleitet.

 

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