Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsherr
WOLTER erläutert
seinen Antrag, der nichts mit dem Reitverein Hagen zu tun habe, sondern das
Verhalten der Reiter im Stadtgebiet Lüneburg im Allgemeinen betreffe. In seiner
Wohngegend hätten Probleme mit Reitern in den letzten Jahrzehnten immer
einvernehmlich mit dem Vorstand des Reitvereins Hagen ausgeräumt werden können.
Seit 1. Mai dieses Jahres seien dort jedoch neue Nutzer aktiv, die sich über
alle Absprachen und selbst Verbotsschilder hinwegsetzten und reiten wo sie
wollen. Es hätten ihn mehrfach Beschwerden von Anwohnern des Klosterkamps über
den Zustand der Wege und Verunreinigungen durch Pferdekot erreicht. Er habe
sich deshalb erkundigt und herausgefunden, dass es in den Satzungen der Stadt
Lüneburg keinerlei Regelungen für Reiter gebe bezüglich Einschränkungen der
Wegenutzungen und der Entfernung des Kots von öffentlichen Wegen. Im Tiergarten
seien 16 km Reitwege angelegt worden, die vom Forstamt regelmäßig gepflegt
würden. Diese sollten von den Reitern stärker genutzt werden und nicht statt
dessen die Wege zerritten werden, die Fußgänger und Radfahrer nutzen. Ratsherr
BRUNS berichtet, er
habe sich auf Grund des Antrags mit einer Vertreterin des Reitvereins Hagen in
Verbindung gesetzt. Die Problematik, die in letzter Zeit zu den Konfrontationen
führe, bestehe offenbar darin, dass es durch Sperrung von Wegeverbindungen
durch einige Grundeigentümer für die Reiter schwierig geworden sei, den
Tiergarten zu erreichen. Der Antrag setze im Grunde an der falschen Stelle an
und trage nicht zur Lösung des Problems bei. Eine Kennzeichnungspflicht für
Reiter wäre genauso unpraktikabel wie Kennzeichen für Radfahrer oder Fußgänger
und würde zu einer enormen Bürokratisierung führen. Der Antrag sei im Übrigen
bei der Stadt an der falschen Adresse, da der Landkreis für diese
Angelegenheiten zuständig sei. Es liege natürlich auch im Interesse der Stadt,
dass die Wege nicht beschädigt und Passanten und Anwohner nicht gestört würden,
deshalb müsse eine vernünftige Lösung gesucht werden, wie die Reiter problemlos
in den Tiergarten gelangen können, um dort zu reiten. Er bitte die Verwaltung
sich der Sache anzunehmen und die Gespräche, die dazu bereits geführt worden
sind, nochmals zu intensivieren um zu einem für alle Seiten annehmbaren
Ergebnis zu kommen. Beigeordneter
LÖB meint, hier
werde ein Einzelfall verallgemeinert und hochgespielt. Man sollte sich darauf
konzentrieren, das Problem selbst auszuräumen. Es sei unsinnig, immer mehr Kontrollmechanismen
aufzubauen und damit den Bürgern das Recht zu beschneiden, sich innerhalb der
vorhandenen Regeln frei zu bewegen. Natürlich sollten sich alle daran
orientieren, Andere durch die Ausübung ihrer Freizeitbetätigungen nicht zu
stören, eine starke Reglementierung durch die Verwaltung sei jedoch nicht der
richtige Weg, das zu erreichen. Ratsherr
REINECKE stimmt zu,
dass natürlich die Freiheit des Einzelnen nur so weit gehe, wie dadurch nicht
die Rechte anderer beeinträchtigt würden. Dies werde aber durchaus sehr unterschiedlich
wahrgenommen. Mancher fühle sich von Dingen gestört, die viele andere gar nicht
beeinträchtigten. Daher müssten die Standpunkte sorgsam gegeneinander abgewogen
werden. Natürlich müssten sich auch die Reiter an die Regeln der
Straßenverkehrsordnung halten, das Problem sei hier aber die fehlende Zuwegung Richtung
Tiergarten für den Reitverein Hagen. Das müsste gelöst werden, um die Situation
zu entspannen. Eine Kennzeichnungspflicht für Reiter halte er für wenig
sinnvoll und praktisch nicht durchführbar. Zur Deeskalation der Situation
schlägt er vor, gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen das Gespräch mit dem
Reitverein und dem Grundeigentümer zu suchen, der das Wegerecht eingeschränkt
habe. Man müsse an beide Seiten appellieren, sich im Sinne eines vernünftigen
Miteinanders an die Regeln zu halten und eine für beide Seiten akzeptable
Lösung zu finden. Ratsherr
WOLTER erklärt, er
habe in vielen Gesprächen mit dem Reitverein Hagen nach einer Lösung gesucht,
leider ohne Erfolg. Dabei habe er den Eindruck gewonnen, dass man dort an einer
gütlichen Einigung nicht interessiert sei. Er halte eine Kennzeichnungspflicht
für Reiter und Pferde für sinnvoll, da er sich schon mehrfach bei Begegnungen
mit Reitern zu Pferde bedroht gefühlt habe, nachdem er sie auf ihre
Regelverletzungen angesprochen habe, und zumindest gern gewusst hätte, zu
welchem Reitverein diese gehörten. Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
macht deutlich, die Wegeverbindung vom Reitverein Hagen zum Tiergarten sei seit
einiger Zeit nicht mehr zugänglich, weil Anpassungen im öffentlichen
Straßenraum stattgefunden haben und ein Grundeigentümer die bisherige Zuwegung
über sein Grundstück geschlossen habe. Die Stadt habe dazu schon Gespräche mit
dem Grundeigentümer unter Beteiligung des Vorsitzenden des Kreisreiterverbandes
geführt, aber auch nach alternativen Wegeverbindungen gesucht. Man sei leider
bisher zu keinem annehmbaren Ergebnis gekommen, setze sich aber weiter für eine
Lösung des Problems ein. Der Erlass einer Satzung durch die Stadt für das
Verhalten von Reitern sei nicht möglich, denn es gebe dazu bereits ganz
eindeutige Regelungen in der Straßenverkehrsordnung und im Waldgesetz. Die Kennzeichnungspflicht
für Reiter wäre laut Waldgesetz ausdrücklich möglich, dafür wäre aber die
Untere Waldbehörde beim Landkreis zuständig, an die der Antrag gerichtet werden
müsste. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss: Der
Antrag wird an den Landkreis als zuständige Behörde weitergeleitet. (01) |
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