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Vorlage - VO/1825/06  

 
 
Betreff: Wahlleitung der Stadt Lüneburg für die Kommunalwahlen 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Arends, Henry
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Köllmann, Bettina
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.02.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gem. § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist Wahlleiter in den Gemeinden der Bürgermeister (Gemeindewahlleiter). Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt.

 

Gem. § 9 Abs. 2 NKWG gilt dieses jedoch nicht, sofern sich die Person, die zugleich die Funktion des Wahlleiters nach Abs. 1 für diese Wahl innehat, für die Oberbürgermeisterwahl bewirbt. Dann nimmt an dessen Stelle der Vertreter im Amt die Funktion des Wahlleiters wahr. In diesem Fall ist der Stellvertreter von der Vertretung zu berufen. Nach § 9 Abs. 1 NKWG wäre Oberbürgermeister Mädge kraft Amtes Wahlleiter. Da er sich erneut um das Amt des Oberbürgermeisters bewerben wird, kann er gem. § 9 Abs. 2 NKWG nicht gleichzeitig für diese Wahl (Oberbürgermeisterwahl) sowie der damit verbundenen Wahlen (Gemeindewahl, Ortsratswahlen in Oedeme und Ochtmissen) das Amt des Wahlleiters wahrnehmen. Für diese Wahl ist kraft Gesetzes der Vertreter im Amt (Herr Stadtdirektor Koch) Wahlleiter.

 

Gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 NKWG ist es erforderlich, den stellvertretenden Gemeindewahlleiter vom Rat der Stadt Lüneburg berufen zu lassen. Es wird vorgeschlagen, Herrn Gerhard Eiselt zu berufen.

 

Gem. § 9 Abs. 1 Satz 4 NKWG kann Herr Gerhard Eiselt trotz seines Wohnsitzes außerhalb des Wahlgebietes (Adendorf) als Bediensteter der Stadt Lüneburg zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      40 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt, dass Herr Gerhard Eiselt, Rathaus, 21335 Lüneburg, für die Gemeindewahl, die Oberbürgermeisterwahl sowie für die Ortsratswahlen in Oedeme und Ochtmissen zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen wird.