Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gem.
§ 15 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) und § 10
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) bestimmt die Vertretung die Zahl
und die Abgrenzung der Wahlbereiche. Nach § 15 Abs. 2 NKWG sind bei der
Abgrenzung der Wahlbereiche die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die
Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll
nicht mehr als 25 von 100 nach oben oder unten betragen. Maßgebend
für die Einteilung der Wahlbereiche ist die vom Niedersächsischen Landesamt für
Statistik mitgeteilte amtliche Einwohnerzahl vom 30.06.2005. Diese liegt bei
71.532. Eine Aufteilung dieser Einwohnerzahl auf Grundlage der
Wahlbereichseinteilungen zur letzten Gemeindewahl in der Stadt Lüneburg im
Jahre 2001 ergibt folgendes Bild:
Die
durchschnittliche Einwohnerzahl liegt bei 17.883 (= 71.532 : 4). Die
Abweichung liegt damit deutlich unter dem Richtwert des § 15 Abs. 2 NKWG. Eine
genaue Einteilung der Wahlbereiche ist dem aushängenden Stadtplan zu entnehmen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 40 EUR. aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 15 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 10 der Niedersächsischen
Kommunalwahlordnung:
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