Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1826/06  

 
 
Betreff: Einteilung der Wahlbereiche für die Gemeindewahl in der Stadt Lüneburg am 10.09.2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Arends, Henry
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Köllmann, Bettina
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.02.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gem. § 15 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) und § 10 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) bestimmt die Vertretung die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche. Nach § 15 Abs. 2 NKWG sind bei der Abgrenzung der Wahlbereiche die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 von 100 nach oben oder unten betragen.

 

Maßgebend für die Einteilung der Wahlbereiche ist die vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik mitgeteilte amtliche Einwohnerzahl vom 30.06.2005. Diese liegt bei 71.532. Eine Aufteilung dieser Einwohnerzahl auf Grundlage der Wahlbereichseinteilungen zur letzten Gemeindewahl in der Stadt Lüneburg im Jahre 2001 ergibt folgendes Bild:

 

Wahlbereich

Einwohner 30.06.2005

Abweichung vom Durchschnitt

I Nordwest (Westliche Altstadt, Kreideberg, Ochtmissen)

19.349

+ 8,20 %

II Nordost (Östliche Altstadt, Lüne, Goseburg, Moorfeld, Ebensberg)

14.688

- 17,87 %

III Südwest (Bockelsberg, Oedeme, Häcklingen, Rettmer, Rotes Feld, Wilschenbruch)

21.390

+ 19,61 %

IV Südost (Hagen, Kaltenmoor, Klosterkamp)

16.105

- 9,94 %

 

Die durchschnittliche Einwohnerzahl liegt bei 17.883 (= 71.532 : 4).

 

Die Abweichung liegt damit deutlich unter dem Richtwert des § 15 Abs. 2 NKWG. Eine genaue Einteilung der Wahlbereiche ist dem aushängenden Stadtplan zu entnehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      40 EUR.

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 15 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung:

 

  1. Die Zahl der Wahlbereiche für die Gemeindewahl am 10.09.2006 beträgt 4.

 

  1. Das Gebiet der Stadt Lüneburg ist entsprechend der im beiliegenden Stadtplan eingezeichneten Abgrenzung in die Wahlbereiche I, II, III und IV einzuteilen.