Bürgerinformationssystem

Auszug - Beibehaltung der vier Wahlbereiche in der Stadt für die Wahlen zum Kreistag (Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und CDU vom 27.01.06, eingegangen am 31.01.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 3.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2006    
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1834/06 Beibehaltung der vier Wahlbereiche in der Stadt für die Wahlen zum Kreistag (Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und CDU vom 27.01.06, eingegangen am 31.01.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM begründet die Dringlichkeit für den als Tischvorlage eingereichten Antrag damit, dass der Kreistag bereits am Montag, dem 06.02.06 einen erneuten Beschluss über die Wahlbereiche fassen werde, nachdem der ursprüngliche Beschluss des Kreistages, die 9 Wahlbereiche wie gehabt beizubehalten, von der Landesregierung beanstandet worden sei.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN unterstreicht ebenfalls die Dringlichkeit des Antrags und bittet um Zustimmung, diesen in der heutigen Ratssitzung zu beraten.

 

Stadtdirektor KOCH erläutert die rechtlichen Hintergründe zur Festlegung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl, deren Einteilung allein dem Landkreis obliegt. Die Stadt als in diesem Fall kreisangehörige Gemeinde habe dazu kein verfahrensrechtliches Beteiligungsrecht und damit auch keine Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung der Entscheidung im Vorfeld. Einzige Möglichkeit, das Verfahren anzuzweifeln wäre das Wahleinspruchsverfahren nach Abschluss der Wahl. Das wäre allerdings eine sehr unbefriedigende Vorgehensweise, deshalb sei es durchaus legitim, die Meinung der Stadt vorab auf diese Weise deutlich kund zu tun.

 

Ratsvorsitzende THIELBÖRGER sieht keinen Widerspruch gegen die Dringlichkeit des Antrages und schlägt vor, ihn noch vor den übrigen Anträgen zu beraten.

 

 

Beigeordnete BAUMGARTEN erklärt, der Landkreis plane, für die Kreistagswahl die Wahlbereiche in der Stadt von 4 auf 3 zu reduzieren. Dazu solle der Wahlbereich 2 jeweils zur Hälfte den Wahlbereichen 1 und 4 zugeschlagen werden. Selbstverständlich müssten die Wahlen so vorbereitet werden, dass sie jeglicher Überprüfung standhalten können. Es sollten aber nicht auf Kosten der Stadt die Wahlbereiche verändert werden, noch dazu abweichend von der Wahlbereichseinteilung der Stadtratswahl. Das hätte in diesem Fall gravierende Auswirkungen für die Kandidaten, die im seit Jahren identischen Wahlbereich 2 bekannt seien. Da sie nur in einem Wahlbereich kandidieren könnten, also dann entweder in Wahlbereich 1 oder 4, könnten sie nur noch von der Hälfte ihrer Stammwähler aus Wahlbereich 2 gewählt werden, während sie den übrigen Wählern in den Wahlbereichen 1 oder 4 vielleicht nicht so bekannt seien. Für die Stadt Lüneburg sei es wichtig, auch engagierte Kreistagsmitglieder zu haben, und diese sollten dieselben Chancen haben, wie alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten.

 

Beigeordneter DÖRBAUM ergänzt, solche Veränderungen so kurz vor der Wahl durchzuführen, wäre nicht in Ordnung. Die Wahlbereiche für Stadtrats- und Kreistagswahlen seien in Lüneburg seit 1974 deckungsgleich. Bei Reduzierung der Wahlbereiche müsste auch die Zahl der Kandidaten reduziert werden, das entspräche nicht der Zielsetzung einer bürgernahen, transparenten Politik. Die Wahlbereiche hätten seit 1974 räumliche Zusammenhänge und es wäre nicht gut, sie willkürlich auseinander zu reißen. Man sollte die gesetzlich vorgegebene Kontinuität wahren. Er appelliert an alle anwesenden Kreistagsabgeordneten, bei der Abstimmung im Kreistag entsprechend für die Stadt abzustimmen. Es sei bedauerlich, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sich dem Antrag offensichtlich nicht anschließen wolle.

 

Beigeordneter LÖB meint, die Zahl der Wahlbereiche sei für eine bürgernahe Politik unerheblich. Wenn man diese an der Zahl der Wahlbereiche festmachen wollte, müsste man für jeden Stadtteil einen Wahlbereich einrichten. Die großen Parteien hielten seiner Ansicht nach deshalb an den ursprünglichen Wahlbereichen fest, weil sie ansonsten die bereits erfolgte Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten neu ordnen müssten. Seine Partei könne auch unabhängig von den Wahlbereichen Bürgernähe schaffen. Ein Argument für die Deckungsgleichheit der Wahlbereiche von Stadtrat und Kreistag sei allerdings, dass die Auszählung einfacher sei und die Bürger nicht durch voneinander abweichende Listen verwirrt würden. Deshalb sollte sich die Stadt bei der Entscheidung über die Wahlbereiche der Stadtratswahl dem Beschluss des Kreistages anpassen. Die Angelegenheit sei nicht von so weitreichender Bedeutung und er halte es für zweifelhaft, dass der Kreistag sich von der vorgelegten Resolution umstimmen lassen werde.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN entgegnet, solche Ansichten könne nur jemand vertreten, der nicht dort verwurzelt sei, wo er tätig ist. Die Politiker, die sich für die einzelnen Stadtteile einsetzen, seien vor Ort bekannt. In Städten sei es besonders schwierig, den Kontakt mit den Menschen vor Ort herzustellen. In Lüneburg habe man diese Möglichkeit mit der bisherigen Aufteilung der Wahlbereiche glücklicherweise noch. Wenn man aber am Ende nur noch die Partei wählen könne, ohne dass die Menschen hinter den Namen bekannt seien, wäre das ein großer Bindungsverlust sowohl für die Bürger als auch für die Politiker. Es wäre äußerst bedauerlich, wenn der Kreis seine an anderer Stelle entstandenen Probleme durch eine Reduzierung der städtischen Wahlbereiche lösen würde; die Stadt sollte jedoch keinesfalls ihre bisherige Wahlbereichseinteilung für die Stadtratswahl entsprechend anpassen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Resolution mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 3 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

 

(01)