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Beratungsinhalt: Beigeordneter
DÖRBAUM begründet
die Dringlichkeit für den als Tischvorlage eingereichten Antrag damit, dass der
Kreistag bereits am Montag, dem 06.02.06 einen erneuten Beschluss über die
Wahlbereiche fassen werde, nachdem der ursprüngliche Beschluss des Kreistages,
die 9 Wahlbereiche wie gehabt beizubehalten, von der Landesregierung
beanstandet worden sei. Beigeordnete
BAUMGARTEN
unterstreicht ebenfalls die Dringlichkeit des Antrags und bittet um Zustimmung,
diesen in der heutigen Ratssitzung zu beraten. Stadtdirektor
KOCH erläutert die
rechtlichen Hintergründe zur Festlegung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl,
deren Einteilung allein dem Landkreis obliegt. Die Stadt als in diesem Fall
kreisangehörige Gemeinde habe dazu kein verfahrensrechtliches Beteiligungsrecht
und damit auch keine Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung der Entscheidung
im Vorfeld. Einzige Möglichkeit, das Verfahren anzuzweifeln wäre das
Wahleinspruchsverfahren nach Abschluss der Wahl. Das wäre allerdings eine sehr
unbefriedigende Vorgehensweise, deshalb sei es durchaus legitim, die Meinung
der Stadt vorab auf diese Weise deutlich kund zu tun. Ratsvorsitzende
THIELBÖRGER sieht
keinen Widerspruch gegen die Dringlichkeit des Antrages und schlägt vor, ihn
noch vor den übrigen Anträgen zu beraten. Beigeordnete
BAUMGARTEN erklärt,
der Landkreis plane, für die Kreistagswahl die Wahlbereiche in der Stadt von 4
auf 3 zu reduzieren. Dazu solle der Wahlbereich 2 jeweils zur Hälfte den
Wahlbereichen 1 und 4 zugeschlagen werden. Selbstverständlich müssten die Wahlen
so vorbereitet werden, dass sie jeglicher Überprüfung standhalten können. Es
sollten aber nicht auf Kosten der Stadt die Wahlbereiche verändert werden, noch
dazu abweichend von der Wahlbereichseinteilung der Stadtratswahl. Das hätte in
diesem Fall gravierende Auswirkungen für die Kandidaten, die im seit Jahren
identischen Wahlbereich 2 bekannt seien. Da sie nur in einem Wahlbereich
kandidieren könnten, also dann entweder in Wahlbereich 1 oder 4, könnten sie
nur noch von der Hälfte ihrer Stammwähler aus Wahlbereich 2 gewählt werden,
während sie den übrigen Wählern in den Wahlbereichen 1 oder 4 vielleicht nicht
so bekannt seien. Für die Stadt Lüneburg sei es wichtig, auch engagierte
Kreistagsmitglieder zu haben, und diese sollten dieselben Chancen haben, wie
alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Beigeordneter
DÖRBAUM ergänzt,
solche Veränderungen so kurz vor der Wahl durchzuführen, wäre nicht in Ordnung.
Die Wahlbereiche für Stadtrats- und Kreistagswahlen seien in Lüneburg seit 1974
deckungsgleich. Bei Reduzierung der Wahlbereiche müsste auch die Zahl der Kandidaten
reduziert werden, das entspräche nicht der Zielsetzung einer bürgernahen,
transparenten Politik. Die Wahlbereiche hätten seit 1974 räumliche
Zusammenhänge und es wäre nicht gut, sie willkürlich auseinander zu reißen. Man
sollte die gesetzlich vorgegebene Kontinuität wahren. Er appelliert an alle
anwesenden Kreistagsabgeordneten, bei der Abstimmung im Kreistag entsprechend
für die Stadt abzustimmen. Es sei bedauerlich, dass die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen sich dem Antrag offensichtlich nicht anschließen wolle. Beigeordneter
LÖB meint, die Zahl
der Wahlbereiche sei für eine bürgernahe Politik unerheblich. Wenn man diese an
der Zahl der Wahlbereiche festmachen wollte, müsste man für jeden Stadtteil
einen Wahlbereich einrichten. Die großen Parteien hielten seiner Ansicht nach
deshalb an den ursprünglichen Wahlbereichen fest, weil sie ansonsten die
bereits erfolgte Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten neu ordnen
müssten. Seine Partei könne auch unabhängig von den Wahlbereichen Bürgernähe
schaffen. Ein Argument für die Deckungsgleichheit der Wahlbereiche von Stadtrat
und Kreistag sei allerdings, dass die Auszählung einfacher sei und die Bürger
nicht durch voneinander abweichende Listen verwirrt würden. Deshalb sollte sich
die Stadt bei der Entscheidung über die Wahlbereiche der Stadtratswahl dem
Beschluss des Kreistages anpassen. Die Angelegenheit sei nicht von so
weitreichender Bedeutung und er halte es für zweifelhaft, dass der Kreistag
sich von der vorgelegten Resolution umstimmen lassen werde. Bürgermeisterin
SCHELLMANN
entgegnet, solche Ansichten könne nur jemand vertreten, der nicht dort
verwurzelt sei, wo er tätig ist. Die Politiker, die sich für die einzelnen
Stadtteile einsetzen, seien vor Ort bekannt. In Städten sei es besonders
schwierig, den Kontakt mit den Menschen vor Ort herzustellen. In Lüneburg habe
man diese Möglichkeit mit der bisherigen Aufteilung der Wahlbereiche
glücklicherweise noch. Wenn man aber am Ende nur noch die Partei wählen könne,
ohne dass die Menschen hinter den Namen bekannt seien, wäre das ein großer
Bindungsverlust sowohl für die Bürger als auch für die Politiker. Es wäre
äußerst bedauerlich, wenn der Kreis seine an anderer Stelle entstandenen Probleme
durch eine Reduzierung der städtischen Wahlbereiche lösen würde; die Stadt
sollte jedoch keinesfalls ihre bisherige Wahlbereichseinteilung für die
Stadtratswahl entsprechend anpassen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Resolution mehrheitlich mit den Stimmen
der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 3 Gegenstimmen und 2
Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. (01) |
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