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Vorlage - VO/1809/05  

 
 
Betreff: Erlass einer Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Manfred HarderAktenzeichen:32 30 42
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Harder, Manfred
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.02.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.11.2005 beantragt die Lüneburg Marketing GmbH, den Verkaufsstellen in der Lüneburger Innenstadt auch im Jahre 2006 die Möglichkeit einzuräumen, zwei verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Anlass für die vorgesehene Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, 23.04.2006, ist der Lüneburger Frühjahrsmarkt, die Öffnung am Sonntag, 01.10.2006, ist aus Anlass der 4. Lüneburger Sülfmeistertage vorgesehen.

 

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 müssen Verkaufsstellen u. a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift kann nach § 14 Abs. 1 LSchlG durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum der Öffnung ist anzugeben, er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Es bestehen – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 18.07.2002) – auch weiterhin keine Bedenken, Frühjahrsmarkt und Sülfmeistertage als Märkten und Messen ähnliche Veranstaltungen anzusehen, die den Anlass für die Durchführung verkaufsoffener Sonntage bieten können. Zu dem beigefügten Entwurf einer Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Lüneburg sind der Einzelhandelsverband Harz-Heide e. V., die Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die Handwerkskammer Lüneburg-Stade, die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Lüneburg und der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. gehört worden. Zu den Inhalten der Stellungnahmen kann mündlich vorgetragen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          ca. 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:         ca. 75,00 €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

             Ja

             Nein    

             Haushaltsstelle:        

             Haushaltsjahr:

 

e)   mögliche Einnahmen:          ca. 75,00 €

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO verkaufsoffene Sonntage 2006 (23 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Lüneburg wird erlassen.