Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit
Schreiben vom 08.11.2005 beantragt die Lüneburg Marketing GmbH, den
Verkaufsstellen in der Lüneburger Innenstadt auch im Jahre 2006 die Möglichkeit
einzuräumen, zwei verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Anlass für die
vorgesehene Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, 23.04.2006, ist der Lüneburger
Frühjahrsmarkt, die Öffnung am Sonntag, 01.10.2006, ist aus Anlass der 4.
Lüneburger Sülfmeistertage vorgesehen. Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 müssen Verkaufsstellen u. a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift kann nach § 14 Abs. 1 LSchlG durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum der Öffnung ist anzugeben, er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Es
bestehen – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 18.07.2002) – auch weiterhin keine
Bedenken, Frühjahrsmarkt und Sülfmeistertage als Märkten und Messen ähnliche
Veranstaltungen anzusehen, die den Anlass für die Durchführung verkaufsoffener
Sonntage bieten können. Zu dem beigefügten Entwurf einer Verordnung über
verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Lüneburg sind der Einzelhandelsverband
Harz-Heide e. V., die Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg,
die Handwerkskammer Lüneburg-Stade, die Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen Lüneburg und der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. gehört
worden. Zu den Inhalten der Stellungnahmen kann mündlich vorgetragen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: ca. 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 75,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche
Einnahmen: ca. 75,00 € Anlagen: Verordnung
über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die
beigefügte Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Lüneburg wird
erlassen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||