Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit
der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit für die kommunalen allgemeinen
Neuwahlen 2006 vom 14. September 2005 ist der 10. September 2006 als Termin für
die allgemeinen Neuwahlen u. a. für die Mitglieder der Räte und der Ortsräte
festgelegt worden. Gleichzeitig sollen nach dem Wortlaut des § 1 dieser
Verordnung die „allgemeinen Direktwahlen für die kommunalen Körperschaften“
ebenfalls am 10. September 2006 stattfinden. Diese
Regelung ist missverständlich, denn auch nach Auffassung der
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen gibt es
diesen Begriff im Wahlrecht nicht. Dem Nieders. Landtag liegt derzeit eine
Novelle zum Nieders. Kommunalwahlgesetz vor, in die eine klarstellende Regelung
aufgenommen wurde. Beschlussfassung und Verkündung dieses Gesetzes stehen aber
noch aus. Im Hinblick auf wahlrechtlich vorgegebene Fristen wird daher
vorsorglich empfohlen, den Wahltermin (auch) durch Beschluss des Rates
festzulegen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 60 EUR. aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, den 10. September 2006 als Wahltag für die
Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Lüneburg zu bestimmen. |
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