Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 27.11.03
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Der
Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen, da
seine Verwirklichung eine sachliche und fachliche Überprüfung und ggf. die
Bereitstellung von Mitteln erfordert.
Beschlussvorschlag vom 08.09.2004 zum Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Bleisanierung“
(Landesgesundheitsamt) sowie der Arbeitsgemeinschaft „Bleisanierung“ (Mieter-
und Mieterverbände, Gebietskörperschaften, Handwerk, Bau- und
Gesundheitsverwaltung) werden abgewartet. Die Verwaltung wird aufgefordert, eng
mit dem Gesundheitsamt des Landkreises zusammen zu arbeiten und das weitere
Projekt zu unterstützen.
27.11.2003 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 7.5 - zurückgestellt
Der Rat der Stadt Lüneburg vertagt den Antrag auf seine Sitzung am 29
Der Rat
der Stadt Lüneburg vertagt den Antrag auf seine Sitzung am 29.01.04.
29.01.2004 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat
der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz überwiesen, da seine Verwirklichung eine sachliche und
fachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.
(3, 31)
22.09.2004 - Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beschließt einstimmig, die
Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Bleisanierung“ (Landesgesundheitsamt) sowie der
Arbeitsgemeinschaft „Bleisanierung“ (Mieter- und Mieterverbände,
Gebietskörperschaften, Handwerk, Bau- und Gesundheitsverwaltung) abzuwarten.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eng mit dem Gesundheitsamt des Landkreises
zusammen zu arbeiten und das weitere Projekt zu unterstützen.
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 27.11.03
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)