Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES kritisiert
nachdrücklich, dass seit der Einführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes
1997 weder in der Stadt noch im Landkreis Lüneburg eine Pflegekonferenz
einberufen worden sei, in der über Qualitätsstandards, Qualitätssicherung und
Struktur der örtlichen Altenpflege gesprochen werde. Die Begründung, dass die
Wohlfahrtsverbände der Meinung seien, eine Pflegekonferenz sei unnötig, könne
er nicht gelten lassen. Entscheidend sei hier nicht, was die Verbände oder die
Verwaltung dazu meinen, sondern was die Politik für notwendig halte, um das
Gesetz umzusetzen. Dieses Thema sei wichtig, um eventuelle Missstände abzubauen
und ihnen vorzubeugen. Es sollte endlich konkret nach dem bestehenden Gesetz
gehandelt werden. Stadtdirektor
KOCH stellt klar,
das Gesetz verpflichte nicht ausdrücklich zur Einrichtung einer
Pflegekonferenz. Der Landkreis sei Gewährleistungsträger für die pflegerische Versorgung.
Gäbe es Anlass für Zweifel an der Qualität dieser Versorgung würde eine
Pflegekonferenz selbstverständlich auch auf Initiative der Stadt Lüneburg
einberufen werden. Aufgabe einer solchen Konferenz könne aber definitiv nicht
die qualitative und inhaltliche Überprüfung der Pflegeleistungen einzelner
Anbieter sein. Dies werde unmittelbar zwischen den Anbietern und der
Pflegeversicherung in detaillierten Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
geregelt. Ratsfrau
MEINS weist darauf
hin, dass im Landkreis Lüneburg bereits eine Kooperation mit der Stadt und dem
Landkreis Stade entstanden sei, in der dieses Thema u.a. beraten werde. Der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sei insofern überholt. Ratsherr
KOLLE lobt die hohe
Qualität der Pflegedienste in Stadt und Landkreis und bedankt sich insbesondere
auch bei den Ehrenamtlichen in diesem Bereich für ihr Engagement. Die Verbände
und Heime leisteten eine hervorragende Arbeit, was auch durch verschiedene
Auszeichnungen und gute Prüfergebnisse des medizinischen Dienstes und der
Heimaufsicht dokumentiert und bestätigt werde. Mittelfristig könnte jedoch
überlegt werden, eine solche Pflegekonferenz einzuberufen, um die Situation der
fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft und die damit verbundenen Probleme
weiter im Auge zu behalten. Der Antrag sollte daher in den Sozial- und
Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Ratsherr
SOLDAN betrachtet
eine Pflegekonferenz derzeit als unnötig. Qualitätssicherung in der Altenpflege
bedeute für ihn, die Pflegeverbände nicht zu zwingen, ihre kostbare Zeit in
Konferenzen zu verbringen, sondern ihnen die Zeit zu lassen, sich intensiv um
die Pflegebedürftigen kümmern zu können. Wichtig sei dabei die Kooperation
verschiedener Pflegestellen. Aus diesen fachkompetenten Bereichen sei bisher
nie der Wunsch nach einer Pflegekonferenz geäußert worden. Beschluss: Der Rat
der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Antrag wird in den Sozial- und Gesundheitsausschuss überwiesen, da seine Verwirklichung eine sachliche und fachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert. (V, 50
S+P) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||