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Auszug - Qualitätssicherung in der Altenpflege! Gemeinsame Pflegekonferenz zwischen Stadt und Landkreis bilden. (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.10.03)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.01.2004    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0779/03 Qualitätssicherung in der Altenpflege! Gemeinsame Pflegekonferenz zwischen Stadt und Landkreis bilden. (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.10.03)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Verfasser:Anke Plett
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr MEIHSIES kritisiert nachdrücklich, dass seit der Einführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes 1997 weder in der Stadt noch im Landkreis Lüneburg eine Pflegekonferenz einberufen worden sei, in der über Qualitätsstandards, Qualitätssicherung und Struktur der örtlichen Altenpflege gesprochen werde. Die Begründung, dass die Wohlfahrtsverbände der Meinung seien, eine Pflegekonferenz sei unnötig, könne er nicht gelten lassen. Entscheidend sei hier nicht, was die Verbände oder die Verwaltung dazu meinen, sondern was die Politik für notwendig halte, um das Gesetz umzusetzen. Dieses Thema sei wichtig, um eventuelle Missstände abzubauen und ihnen vorzubeugen. Es sollte endlich konkret nach dem bestehenden Gesetz gehandelt werden.

 

Stadtdirektor KOCH stellt klar, das Gesetz verpflichte nicht ausdrücklich zur Einrichtung einer Pflegekonferenz. Der Landkreis sei Gewährleistungsträger für die pflegerische Versorgung. Gäbe es Anlass für Zweifel an der Qualität dieser Versorgung würde eine Pflegekonferenz selbstverständlich auch auf Initiative der Stadt Lüneburg einberufen werden. Aufgabe einer solchen Konferenz könne aber definitiv nicht die qualitative und inhaltliche Überprüfung der Pflegeleistungen einzelner Anbieter sein. Dies werde unmittelbar zwischen den Anbietern und der Pflegeversicherung in detaillierten Leistungs- und Entgeltvereinbarungen geregelt.

 

Ratsfrau MEINS weist darauf hin, dass im Landkreis Lüneburg bereits eine Kooperation mit der Stadt und dem Landkreis Stade entstanden sei, in der dieses Thema u.a. beraten werde. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sei insofern überholt.

 

Ratsherr KOLLE lobt die hohe Qualität der Pflegedienste in Stadt und Landkreis und bedankt sich insbesondere auch bei den Ehrenamtlichen in diesem Bereich für ihr Engagement. Die Verbände und Heime leisteten eine hervorragende Arbeit, was auch durch verschiedene Auszeichnungen und gute Prüfergebnisse des medizinischen Dienstes und der Heimaufsicht dokumentiert und bestätigt werde. Mittelfristig könnte jedoch überlegt werden, eine solche Pflegekonferenz einzuberufen, um die Situation der fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft und die damit verbundenen Probleme weiter im Auge zu behalten. Der Antrag sollte daher in den Sozial- und Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

 

Ratsherr SOLDAN betrachtet eine Pflegekonferenz derzeit als unnötig. Qualitätssicherung in der Altenpflege bedeute für ihn, die Pflegeverbände nicht zu zwingen, ihre kostbare Zeit in Konferenzen zu verbringen, sondern ihnen die Zeit zu lassen, sich intensiv um die Pflegebedürftigen kümmern zu können. Wichtig sei dabei die Kooperation verschiedener Pflegestellen. Aus diesen fachkompetenten Bereichen sei bisher nie der Wunsch nach einer Pflegekonferenz geäußert worden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Sozial- und Gesundheitsausschuss überwiesen, da seine Verwirklichung eine sachliche und fachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

(V, 50 S+P)