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Auszug - Kriminalprävention bereits bei städtebaulicher Planung (Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 12.11.03, eingegangen am 13.11.03)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.01.2004    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0831/03 Kriminalprävention bereits bei städtebaulicher Planung (Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 12.11.03, eingegangen am 13.11.03)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Plett, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr DÖRBAUM bemängelt, dass in den Bebauungsplan-Verfahren kriminalpräventive Überlegungen nicht standardmäßig vorgeschrieben seien und häufig erst in den Beratungen durch die Gremien angeregt werden müssten. Dies sollte geändert werden, damit präventive Maßnahmen künftig frühzeitig berücksichtigt und eingeplant werden.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN stimmt seinem Vorredner prinzipiell zu, meint aber, dass es dazu nicht unbedingt eines Antrags bedurft hätte. Die Einbeziehung der Polizei finde bei Bebauungsplan-Verfahren schon grundsätzlich statt. Das Ziel sei in Zeiten zunehmender Kriminalität jedoch klar und unterstützenswert. In diesem Zusammenhang wäre beispielsweise auch zu überlegen, wie Graffiti-Schmierereien künftig durch entsprechende bauliche Maßnahmen besser vorgebeugt werden könne. Auch die Problematik des Schuleschwänzens könnte im Übrigen durch präventive Überlegungen bei den Schulbauplanungen eingedämmt werden.

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS weist darauf hin, dass der Verwaltung dieses Thema sehr wichtig sei und sie sich selbstverständlich bemühe, kriminalpräventive Überlegungen in die Planungen einzubeziehen. Die Polizei habe bereits zugesagt, künftig neben den bisherigen verkehrsplanerischen Gutachten auch darüber hinausgehende Stellungnahmen nach kriminalpräventiven Gesichtspunkten zu den Bebauungsplanungen abzugeben.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN berichtet, andere europäische Länder hätten auf diesem Gebiet bereits eine langjährige Tradition und es sei an der Zeit, dass dieses Thema auch in Deutschland in stärkerem Ausmaß als bisher verfolgt werde. Neben der Polizei, der Frauenbeauftragten und weiteren Fachleuten müssten auch die Bürger in die Planungen einbezogen werden, um bei Neuplanungen Angsträume und andere Fehlplanungen von vornherein zu vermeiden.

 

Ratsfrau LEECK vermisst im Antrag der SPD-Fraktion Beispiele für die Verwirklichung von Kriminalprävention. Ihrer Meinung nach wäre die beste Kriminalprävention insbesondere eine gute Sozial- und Familienpolitik und ein ausreichendes Angebot von Arbeitsplätzen. Wichtig wäre daneben die Schaffung von Stadtstrukturen, die lebendige Stadtteile bewirkten und das Zugehörigkeitsgefühl der Bewohner und damit ihr Engagement stärkten. Es gelte Monostrukturen zu vermeiden und eine Vielfalt von Wohnformen zu fördern. In Lüneburg sei Kriminalität glücklicherweise im Großen und Ganzen kein schwer wiegendes Problem, wie die Darstellung der Polizei zu diesem Thema in einer der letzten Ratssitzungen gezeigt habe.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung überwiesen, da seine Verwirklichung eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

(VI, 3, 06)