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Vorlage - VO/0844/03  

 
 
Betreff: Erlass einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Manfred HarderAktenzeichen:32 30 42
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Harder, Manfred
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.01.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.11.2003 beantragt die Lüneburg Marketing GmbH, den Verkaufsstellen in der Lüneburger Innenstadt im Jahre 2004 die Möglichkeit einzuräumen, aus Anlass des Frühjahrsmarktes am Sonntag, dem 25.04.2004, in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.

 

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 müssen Verkaufsstellen u. a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift kann nach § 14 Abs. 1 LSchlG durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum der Öffnung ist anzugeben, er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat Richtlinien zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 14 LSchlG herausgegeben, um eine annähernd einheitliche Praxis in den für den Erlass von Rechtsverordnungen zuständigen Gemeinden zu erreichen. Nach diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 18.07.2002) bestehen auch weiterhin keine Bedenken, den Frühjahrsmarkt als eine Märkten und Messen ähnliche Veranstaltung anzusehen, die den Anlass für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags bieten kann.

 

Zu dem beigefügten Entwurf einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg sind der Einzelhandelsverband Lüneburger Heide e. V., die Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die Handwerkskammer Lüneburg-Stade sowie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Lüneburg und der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. gehört worden. Zu den Inhalten der Stellungnahmen kann mündlich vorgetragen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          ca.  50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:         ca. 200,00 €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:          ca. 200,00 €

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg (36 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg wird erlassen.