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Vorlage - VO/0836/03  

 
 
Betreff: Bildung von 2 örtlichen Personalräten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stark, WernerAktenzeichen:Az.: 11 13 10
Federführend:Bereich 11 - Personal & Interner Service Bearbeiter/-in: Stark, Werner
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.01.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Personalrat bittet mit Schreiben vom 04.11.03, das Städt. Klinikum einschließlich Anna-Vogeley-Seniorenzentrum (nachstehend Klinikum genannt) zu einer selbständigen Dienststelle zu erklären.

 

Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) sind Nebenstellen oder sonstige Teile einer Dienststelle von der obersten Dienstbehörde zu selbständigen Dienststellen zu erklären, wenn deren Leitung zu selbständigen Maßnahmen nach Maßgabe der §§ 65, 66, 67 und 75 befugt ist und die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten dies beschließt.

 

Unter einer Nebenstelle versteht das Gesetz eine von der Hauptdienststelle (Stadt Lüneburg) räumlich getrennte und ihr gegenüber organisatorisch weitgehend verselbständigte Einheit, die aber der Hauptdienststelle angegliedert und von ihr abhängig ist, jedoch einen eigenen, meist örtlich oder sachlich abgegrenzten Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich hat. Der Begriff der Nebenstelle trifft auf das Klinikum zu.

 

Das Klinikum trifft selbständig Personalentscheidungen und regelt selbständig soziale, organisatorische sowie sonstige innerdienstliche Angelegenheiten. Auch Entscheidungen über Maßnahmen, die nicht der Mitbestimmung unterliegen, bei denen aber das Benehmen mit dem Personalrat herzustellen ist, trifft das Klinikum selbständig in eigener Zuständigkeit. Somit ist auch die Voraussetzung der Leitungsbefugnis erfüllt.

 

Die nach dem NPersVG wahlberechtigten Beschäftigten des Klinikums haben sich am 27./28.10.03 in geheimer Wahl mit 740 von 759 Stimmen bei 1356 Wahlberechtigten, also mit 54,57%, für einen eigenen örtlichen Personalrat ausgesprochen. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, das Klinikum zu einer Nebenstelle im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 NPersVG zu erklären.

 

Auf Grundlage von Durchschnittswerten wurden die Personalkosten für die Mitglieder des Personalrats ermittelt:

 

1. Bisherige Kosten

- Jährliche Gesamtkosten für 5 freigestellte Mitglieder                                 ca.            225.000,- €

- Jährliche Vergütungsanteile für die Teilnahme an den Sitzungen

  des Personalrats für die 10 nicht freigestellten Mitglieder                                 ca.         18.500,- €

- Bisherige Gesamtkosten für den Personalrat                                         ca.            243.500,- €

 

2. Mehrkosten nach Bildung von 2 örtlichen Personalräten

- jährliche Kosten für die 6. Freistellung                                                 ca.         45.000,- €

- jährliche Vergütungsanteile für die Teilnahme an den Sitzungen

  des Personalrats für 10 weitere nicht freigestellte Mitglieder                     ca.         18.500,- €

  Vergütungsanteile für die Teilnahme von 14 nicht freigestellten

  Mitgliedern an 8 Sitzungen des Gesamtpersonalrats im Jahr 2004-   ca.           4.150,- €

- Mehrkosten gesamt                                                                                                ca.         67.650,- €

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                  50,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)      für die Umsetzung der Maßnahmen: Ab Beginn der nächsten Wahlperiode besteht ein

                  gesetzlicher Freistellungsanspruch für insgesamt

6 (bisher 5) Personalratsmitglieder. Mit dem neu ge-gewählten Personalrat sind die tatsächlichen Frei-stellungen zu verhandeln

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Städt. Klinikum einschließlich Anna-Vogeley-Seniorenzentrum wird zur selbständigen Dienststelle erklärt. Die Erklärung wird erstmals zur nächsten Wahl des Personalrats wirksam.