Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 28.04.2010 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 22.06.2010 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 22.06.2010 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 26.08.2010 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung der
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Im Häcklinger Dorfe“
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu
behandeln.
Die
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im Häcklinger
Dorfe“ wird mit der Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen.
20.09.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei zwei Gegenstimmen (Beigeordnete
Schellmann, Ratsherr Meihsies).
30.09.2010 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU bei 8 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der
FDP-Fraktion und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung der
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Im Häcklinger Dorfe“
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und
Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu
behandeln.
Die
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im Häcklinger
Dorfe“ wird mit der Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB
i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung beschlossen.