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Vorlage - VO/3817/10  

 
 
Betreff: Weitere außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung von digitaler Funktechnik für die Feuerwehr Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bereits zur Ratssitzung am 26.08.2010 wurde berichtet, dass die Feuerwehr Lüneburg im Rahmen der Umstellung vom Analog- auf den Digitalfunk neue digitale Funktechnik beschaffen muss, um auch künftig ein funktionsfähiges Funknetz betreiben zu können.

 

Aus diesem Grund hat der Rat am 26.08.2010 einstimmig entschieden, für die Beschaffung digitaler Funkgeräte über eine Sammelbestellung durch das Logistikzentrum Niedersachsen eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 37.000 € zu schaffen. Die erforderliche Deckung wurde innerhalb der Investitionsnummer „01-126-001 Feuerlöschwesen“ geleistet. Die dort für das neue Feuerwehrlöschfahrzeug vorgesehene Verpflichtungsermächtigung über 310.000 € wurde um 37.000 € auf 273.000 € reduziert.

 

Neben den bereits genannten digitalen Funkgeräten sind im Rahmen der Umstellung vom Analog- auf den Digitalfunk auch digitale Funkmeldeempfänger zu beschaffen. Die Funkmeldeempfänger sind erforderlich, um die Mitglieder der Feuerwehr zu den Einsätzen zu alarmieren. Unter der Federführung des Landkreises Celle haben deshalb fünf Landkreise u. a. für digitale Funkmeldeempfänger eine Sammelbestellung vorgesehen, an der sich auch der Landkreis Lüneburg beteiligen wird. Der Landkreis Lüneburg hat mit Mail vom 08.09.2010 die kreisangehörigen Gemeinden (und somit auch die Hansestadt Lüneburg) aufgefordert, ebenfalls die Teilnahmeabsicht zu bekunden und die benötigten Mengen mitzuteilen.

 

Der Bereich Ordnung hat ermittelt, dass für die Teilnahme an der Sammelbestellung ca. 66.000 € aufzuwenden sind. Sofern die für die Feuerwehr Lüneburg benötigten digitalen Funkmeldeempfänger zzgl. Zubehör nicht über die Sammelbestellung sondern in eigener Initiative beschafft werden, ist mit Mehrkosten in Höhe von ca. 18.750 € zu kalkulieren. Eine Teilnahme an der Sammelbestellung ist deshalb sehr empfehlenswert.

 

Da die Absicht, die digitalen Funkmeldeempfänger jetzt in einer Sammelbestellung zu beschaffen, bei der Haushaltsplanung nicht konkret absehbar war, ist zur Teilnahmeentscheidung, die zum 01.10.2010 erfolgen muss, erneut eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die notwendige Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung muss gewährleistet sein, deshalb ist wie schon bei der Bildung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die digitalen Funkgeräte eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung für das neue Feuerwehrlöschfahrzeug erforderlich. Andere Deckungsmöglichkeiten gibt es nicht, in Anbetracht der möglichen Ersparnis ist diese Entscheidung wirtschaftlich aber sinnvoll.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt für den Haushalt 2010 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.  Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung soll innerhalb der Investitionsnummer „01-126-001 Feuerlöschwesen“ durch das Sachkonto „0611010 Feuerwehrfahrzeuge“ erfolgen; der dortige Ansatz (zurzeit 273.000 €) wird um 66.000 € auf 207.000 € reduziert, so dass 66.000 € als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2010 auf dem Sachkonto „0725010 Geräte Schutzausrüstung etc“ für die Beschaffung der digitalen Funkmeldeempfänger zzgl. Zubehör zur Verfügung gestellt werden können.