Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Bereits zur
Ratssitzung am 26.08.2010 wurde berichtet, dass die Feuerwehr Lüneburg im
Rahmen der Umstellung vom Analog- auf den Digitalfunk neue digitale Funktechnik
beschaffen muss, um auch künftig ein funktionsfähiges Funknetz betreiben zu
können. Aus diesem
Grund hat der Rat am 26.08.2010 einstimmig entschieden, für die Beschaffung
digitaler Funkgeräte über eine Sammelbestellung durch das Logistikzentrum
Niedersachsen eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 37.000
€ zu schaffen. Die erforderliche Deckung wurde innerhalb der
Investitionsnummer „01-126-001 Feuerlöschwesen“ geleistet. Die dort
für das neue Feuerwehrlöschfahrzeug vorgesehene Verpflichtungsermächtigung über
310.000 € wurde um 37.000 € auf 273.000 € reduziert. Neben den
bereits genannten digitalen Funkgeräten sind im Rahmen der Umstellung vom
Analog- auf den Digitalfunk auch digitale Funkmeldeempfänger zu beschaffen. Die
Funkmeldeempfänger sind erforderlich, um die Mitglieder der Feuerwehr zu den
Einsätzen zu alarmieren. Unter der Federführung des Landkreises Celle haben
deshalb fünf Landkreise u. a. für digitale Funkmeldeempfänger eine
Sammelbestellung vorgesehen, an der sich auch der Landkreis Lüneburg beteiligen
wird. Der Landkreis Lüneburg hat mit Mail vom 08.09.2010 die kreisangehörigen
Gemeinden (und somit auch die Hansestadt Lüneburg) aufgefordert, ebenfalls die
Teilnahmeabsicht zu bekunden und die benötigten Mengen mitzuteilen. Der Bereich
Ordnung hat ermittelt, dass für die Teilnahme an der Sammelbestellung ca. 66.000
€ aufzuwenden sind. Sofern die für die Feuerwehr Lüneburg benötigten
digitalen Funkmeldeempfänger zzgl. Zubehör nicht über die Sammelbestellung
sondern in eigener Initiative beschafft werden, ist mit Mehrkosten in Höhe von
ca. 18.750 € zu kalkulieren. Eine Teilnahme an der Sammelbestellung ist
deshalb sehr empfehlenswert. Da die Absicht,
die digitalen Funkmeldeempfänger jetzt in einer Sammelbestellung zu beschaffen,
bei der Haushaltsplanung nicht konkret absehbar war, ist zur
Teilnahmeentscheidung, die zum 01.10.2010 erfolgen muss, erneut eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die notwendige Deckung
der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung muss gewährleistet sein,
deshalb ist wie schon bei der Bildung der außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung für die digitalen Funkgeräte eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung
für das neue Feuerwehrlöschfahrzeug erforderlich. Andere Deckungsmöglichkeiten
gibt es nicht, in Anbetracht der möglichen Ersparnis ist diese Entscheidung
wirtschaftlich aber sinnvoll. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Rat
beschließt für den Haushalt 2010 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung. Die Deckung der außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung soll innerhalb der Investitionsnummer
„01-126-001 Feuerlöschwesen“ durch das Sachkonto „0611010
Feuerwehrfahrzeuge“ erfolgen; der dortige Ansatz (zurzeit 273.000
€) wird um 66.000 € auf 207.000 € reduziert, so dass 66.000
€ als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2010 auf dem Sachkonto
„0725010 Geräte Schutzausrüstung etc“ für die Beschaffung der
digitalen Funkmeldeempfänger zzgl. Zubehör zur Verfügung gestellt werden
können. |
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