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Beratungsinhalt: Bevor
Erster Stadtrat KOCH zur Beantwortung der Anfragen kommt, müssten ein
paar Vorbemerkungen getätigt werden. In der vorliegenden Anfrage werde
unterstellt, dass Kinder mit Migrationshintergrund seltener Kindergärten und
Kindertageseinrichtungen besuchen würden, als Kinder ohne Migrationshintergrund;
dies würde aus verschiedensten Berichterstattungen in regionaler und
überregionaler Presse hervorgehen. Diese Aussage sei so ausdrücklich für
Lüneburg nicht zutreffend. Er
ruft in Erinnerung, dass seit einigen Jahren eine Verpflichtung zur Bereitstellung
von Kindergartenplätzen für 3 – 6-jährige Kinder bestehe. Außerdem würde
die Staffelung der Beitragssätze und das dritte kostenfreie Kindergartenjahr
die Hemmschwellen für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtungen abbauen. Bei
der Begriffsbestimmung der Vorschulkinder geht Erster Stadtrat KOCH
davon aus, dass mit dem Begriff Vorschulalter die Zeit von der Geburt bis zum
Schuleintritt gemeint war. Bereits im Jahre 2004 habe die Hansestadt Lüneburg
ein erstes städtisches Konzept zur Sprachfrühförderung vorgelegt und in den
entsprechenden Gremien diskutiert. Das war deutlich vor entsprechenden
Initiativen des Landes Niedersachsen. Hintergrund sei u. a. auch gewesen, dass
der Zugang zum Landesprogramm so hoch war, dass nur drei städtische Kitas diese
Anforderung erfüllt, alle übrigen Kitas keine Sprachfördermittel aus dem
Programm erhalten hätten. Somit sei ein eigenes kommunales Sprachförderprogramm
aufgesetzt worden. Das Land habe reagiert und daraufhin im Jahre 2006 seine
Förderrichtlinien geändert und die Zugangsvoraussetzungen erleichtert, jedoch
auch die Mittel für bestehende Projekte gekürzt. Man
habe das kommunale Sprachförderprogramm und das Förderprogramm des Landes
kombiniert und somit für alle Kitas in Lüneburg eine Sprachförderung in
sinnvollem Umfang gewährleisten können. Seitens
der Hansestadt Lüneburg wurde eine Qualifizierungsperiode vorgeschaltet und zunächst
eigenes Personal für die fachliche Betreuung qualifiziert. Seit 2006 seien in
den Haushalten jeweils 100.000 EUR im Ansatz, wovon 20.000 EUR für die Fort-
und Weiterbildung des Personals und 80.000 EUR für zusätzliche Personalkosten
verwendet würden. Der
jährliche Landeszuschussbetrag habe in den letzten Jahren durchschnittlich ca.
56.000 EUR betragen. Die Teilnahme an dieser Sprachförderung sei grundsätzlich
freiwillig, bedürfe jedoch der Zustimmung der Eltern, werde aber bekanntermaßen
dankbar angenommen. 654
Kinder nähmen diese Sprachfördermaßnahme in Anspruch; das seien ca. 30 % aller
Kinder im Alter von 3 – 5 Jahren. 444 Kinder seien davon mit
Migrationshintergrund, 210 Kinder ohne Migrationshintergrund. Das bedeute, dass
fast jedes 3. Kind mit Sprachförderung deutscher Herkunft sei. Organisatorisch
werde dieses in altersübergreifenden Gruppen gewährleistet. Im letzten
Kindergartenjahr setze dann die Förderung aus dem Landesprogramm
„Schule“ ein mit dem Ziel einer verbesserten Integration und der
Steigerung von Bildungschancen. Derzeit seien 16 zertifizierte Fachkräfte im
Bereich der Hansestadt Lüneburg vorhanden. Erster
Stadtrat KOCH
ergänzt, dass auch ab dem Besuch der Grundschule stärkerer sprachlicher
Förderbedarf notwendig sei, der im Rahmen der Anmeldung zur Einschulung
festgestellt werde. Die Erfahrung der letzten Jahre habe gezeigt, dass ca. 10 %
der Erstklässler an diesen Maßnahmen teilgenommen hätten, welches im
Landesdurchschnitt liege. Die Kooperation zwischen Kindergärten, Schulen und
der Jugendhilfe sei gut. Ergänzt
würden die vorgenannten Maßnahmen noch durch außerschulische Sprachkurse für
Eltern und Kinder und durch die ESF-Projekte „Stärken vor Ort“ und „Vielfalt
tut gut“. Frage
1: Wie viele
Kinder besuchten jahrgangsweise zum 01.04.2010 Einrichtungen für
Vorschulkinder? Antwort: Hierbei
wird auf die vorgenannten Ausführungen verwiesen und ergänzt, dass insgesamt
679 Kinder beitragsfrei im Alter von 5 – 6 Jahren Lüneburger
Kindertagesstätten besuchten. Frage
2: Wie viele
Plätze würden insgesamt benötigt, um allen Vorschulkindern die Möglichkeit zu
geben, in den Genuss solcher Einrichtungen zu kommen? Antwort: In
der Hansestadt Lüneburg stehen 2.240 Kita-Plätze für 3 – 6-jährige Kinder
zur Verfügung. Die Kinderzahl bei 3,5 Altersjahrgängen beträgt 2.301, das
entspricht einer Versorgungsquote von 97 %. Frage
3: Wie viele
mit und wie viele ohne Migrationshintergrund nehmen absolut und prozentual
gesehen an der Sprachförderung teil? Antwort: Hier
wird auf die vorgenannten Äußerungen verwiesen. Frage
4: Wie
hoch ist die Bezuschussung durch Land und Stadt an der Sprachförderung? Antwort: Der
Zuschuss des Landes beträgt ca. 58.000 EUR, für die Förderung in allen
Lüneburger Kitas. Die Hansestadt Lüneburg hat im Haushalt 2010 eigene Mittel in
Höhe von 102.000 EUR jährlich vorgesehen. Frage
5: Wie viele
Kinder erhalten ab dem 01.01.2010 die Kindergelderhöhung von 20 EUR? Wird diese
Kindergelderhöhung ausreichen, um für alle Kinder die kommende Kostenzunahme
bei Einrichtungen für Vorschulkinder aufzufangen? Antwort: Die
Frage der Erhöhung der Beiträge für Kindertagesstätten wurde in den verschiedenen
Gremien bereits diskutiert und man hat sich einvernehmlich auf eine 2%ige
Erhöhung der Elternbeiträge verständigt. Bei der höchsten Einkommensstufe sind
das max. 8 EUR/monatlich. Frage
6: Wie viele
Eltern würden voraussichtlich in den Genuss der von der Bundesregierung
geplanten Herdprämie kommen, wenn das Gesetz verabschiedet würde? Antwort: Erster
Stadtrat KOCH weist
darauf hin, dass das Wort Herdprämie als Unwort des Jahres 2010 gekürt wurde.
Außerdem sei das Gesetz bereits geltend, so dass in § 16 des SGB VIII von „betreuungsgeld“ gesprochen werde.
Die Wirkung werde es voraussichtlich im Jahre 2013 entfalten, so dass eine
Prognose nicht abgegeben werden könne. Grundsätzlich lehnt die Hansestadt
Lüneburg die Einführung einer solchen Prämie ab und sieht Kitaplätze als
wichtige Bildungseinrichtung. Frage
7: Welche
Aussicht hätte das aus Sicht der Verwaltung für die Stadt? Antwort: Die
Beantwortung dieser Frage erledigt sich damit. Frage
8: Ist
aus Sicht der Verwaltung der Besuch einer Einrichtung für Vorschulkinder
pädagogisch sinnvoller, als die Eltern mittels Herdprämie dabei zu
unterstützen, ihre Kinder nicht in solche Einrichtungen zu schicken? Antwort: Diese
Aussage kann grundsätzlich bejaht werden. Erster Stadtrat KOCH weist auf
die Formulierung im Grundgesetz hin, wonach die Pflege, Erziehung und Förderung
der Kinder Aufgabe der Eltern sei. Wie sie dieses tun, sei ihnen selbst
überlassen. Weitere detailliertere Ausführungen zur Sprachförderung könnten
gern im zuständigen Fachausschuss anhand konkreter Beispiele vorgestellt
werden. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (5) |
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