Bürgerinformationssystem

Auszug - Stand der Sprachförderung von Vorschulkindern (Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.04.2010)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.09.2010    
Zeit: 17:05 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3653/10 Stand der Sprachförderung von Vorschulkindern (Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.04.2010)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 5a - Soziales und Integration
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bevor Erster Stadtrat KOCH zur Beantwortung der Anfragen kommt, müssten ein paar Vorbemerkungen getätigt werden. In der vorliegenden Anfrage werde unterstellt, dass Kinder mit Migrationshintergrund seltener Kindergärten und Kindertageseinrichtungen besuchen würden, als Kinder ohne Migrationshintergrund; dies würde aus verschiedensten Berichterstattungen in regionaler und überregionaler Presse hervorgehen. Diese Aussage sei so ausdrücklich für Lüneburg nicht zutreffend.

Er ruft in Erinnerung, dass seit einigen Jahren eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Kindergartenplätzen für 3 – 6-jährige Kinder bestehe. Außerdem würde die Staffelung der Beitragssätze und das dritte kostenfreie Kindergartenjahr die Hemmschwellen für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtungen abbauen.

Bei der Begriffsbestimmung der Vorschulkinder geht Erster Stadtrat KOCH davon aus, dass mit dem Begriff Vorschulalter die Zeit von der Geburt bis zum Schuleintritt gemeint war. Bereits im Jahre 2004 habe die Hansestadt Lüneburg ein erstes städtisches Konzept zur Sprachfrühförderung vorgelegt und in den entsprechenden Gremien diskutiert. Das war deutlich vor entsprechenden Initiativen des Landes Niedersachsen. Hintergrund sei u. a. auch gewesen, dass der Zugang zum Landesprogramm so hoch war, dass nur drei städtische Kitas diese Anforderung erfüllt, alle übrigen Kitas keine Sprachfördermittel aus dem Programm erhalten hätten. Somit sei ein eigenes kommunales Sprachförderprogramm aufgesetzt worden. Das Land habe reagiert und daraufhin im Jahre 2006 seine Förderrichtlinien geändert und die Zugangsvoraussetzungen erleichtert, jedoch auch die Mittel für bestehende Projekte gekürzt.

 

Man habe das kommunale Sprachförderprogramm und das Förderprogramm des Landes kombiniert und somit für alle Kitas in Lüneburg eine Sprachförderung in sinnvollem Umfang gewährleisten können.

Seitens der Hansestadt Lüneburg wurde eine Qualifizierungsperiode vorgeschaltet und zunächst eigenes Personal für die fachliche Betreuung qualifiziert. Seit 2006 seien in den Haushalten jeweils 100.000 EUR im Ansatz, wovon 20.000 EUR für die Fort- und Weiterbildung des Personals und 80.000 EUR für zusätzliche Personalkosten verwendet würden.

 

Der jährliche Landeszuschussbetrag habe in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 56.000 EUR betragen. Die Teilnahme an dieser Sprachförderung sei grundsätzlich freiwillig, bedürfe jedoch der Zustimmung der Eltern, werde aber bekanntermaßen dankbar angenommen.

 

654 Kinder nähmen diese Sprachfördermaßnahme in Anspruch; das seien ca. 30 % aller Kinder im Alter von 3 – 5 Jahren. 444 Kinder seien davon mit Migrationshintergrund, 210 Kinder ohne Migrationshintergrund. Das bedeute, dass fast jedes 3. Kind mit Sprachförderung deutscher Herkunft sei. Organisatorisch werde dieses in altersübergreifenden Gruppen gewährleistet. Im letzten Kindergartenjahr setze dann die Förderung aus dem Landesprogramm „Schule“ ein mit dem Ziel einer verbesserten Integration und der Steigerung von Bildungschancen. Derzeit seien 16 zertifizierte Fachkräfte im Bereich der Hansestadt Lüneburg vorhanden.

 

Erster Stadtrat KOCH ergänzt, dass auch ab dem Besuch der Grundschule stärkerer sprachlicher Förderbedarf notwendig sei, der im Rahmen der Anmeldung zur Einschulung festgestellt werde. Die Erfahrung der letzten Jahre habe gezeigt, dass ca. 10 % der Erstklässler an diesen Maßnahmen teilgenommen hätten, welches im Landesdurchschnitt liege. Die Kooperation zwischen Kindergärten, Schulen und der Jugendhilfe sei gut.

Ergänzt würden die vorgenannten Maßnahmen noch durch außerschulische Sprachkurse für Eltern und Kinder und durch die ESF-Projekte „Stärken vor Ort“ und „Vielfalt tut gut“.

 

Frage 1:

Wie viele Kinder besuchten jahrgangsweise zum 01.04.2010 Einrichtungen für Vorschulkinder?

Antwort:

Hierbei wird auf die vorgenannten Ausführungen verwiesen und ergänzt, dass insgesamt 679 Kinder beitragsfrei im Alter von 5 – 6 Jahren Lüneburger Kindertagesstätten besuchten.

 

Frage 2:

Wie viele Plätze würden insgesamt benötigt, um allen Vorschulkindern die Möglichkeit zu geben, in den Genuss solcher Einrichtungen zu kommen?

Antwort:

In der Hansestadt Lüneburg stehen 2.240 Kita-Plätze für 3 – 6-jährige Kinder zur Verfügung. Die Kinderzahl bei 3,5 Altersjahrgängen beträgt 2.301, das entspricht einer Versorgungsquote von 97 %.

 

Frage 3:

Wie viele mit und wie viele ohne Migrationshintergrund nehmen absolut und prozentual gesehen an der Sprachförderung teil?

Antwort:

Hier wird auf die vorgenannten Äußerungen verwiesen.

 

Frage 4:

Wie hoch ist die Bezuschussung durch Land und Stadt an der Sprachförderung?

Antwort:

Der Zuschuss des Landes beträgt ca. 58.000 EUR, für die Förderung in allen Lüneburger Kitas. Die Hansestadt Lüneburg hat im Haushalt 2010 eigene Mittel in Höhe von 102.000 EUR jährlich vorgesehen.

 

Frage 5:

Wie viele Kinder erhalten ab dem 01.01.2010 die Kindergelderhöhung von 20 EUR? Wird diese Kindergelderhöhung ausreichen, um für alle Kinder die kommende Kostenzunahme bei Einrichtungen für Vorschulkinder aufzufangen?

Antwort:

Die Frage der Erhöhung der Beiträge für Kindertagesstätten wurde in den verschiedenen Gremien bereits diskutiert und man hat sich einvernehmlich auf eine 2%ige Erhöhung der Elternbeiträge verständigt. Bei der höchsten Einkommensstufe sind das max. 8 EUR/monatlich.

 

Frage 6:

Wie viele Eltern würden voraussichtlich in den Genuss der von der Bundesregierung geplanten Herdprämie kommen, wenn das Gesetz verabschiedet würde?

Antwort:

Erster Stadtrat KOCH weist darauf hin, dass das Wort Herdprämie als Unwort des Jahres 2010 gekürt wurde. Außerdem sei das Gesetz bereits geltend, so dass in § 16 des SGB VIII von „betreuungsgeld“ gesprochen werde. Die Wirkung werde es voraussichtlich im Jahre 2013 entfalten, so dass eine Prognose nicht abgegeben werden könne. Grundsätzlich lehnt die Hansestadt Lüneburg die Einführung einer solchen Prämie ab und sieht Kitaplätze als wichtige Bildungseinrichtung.

 

Frage 7:

Welche Aussicht hätte das aus Sicht der Verwaltung für die Stadt?

Antwort:

Die Beantwortung dieser Frage erledigt sich damit.

 

Frage 8:

Ist aus Sicht der Verwaltung der Besuch einer Einrichtung für Vorschulkinder pädagogisch sinnvoller, als die Eltern mittels Herdprämie dabei zu unterstützen, ihre Kinder nicht in solche Einrichtungen zu schicken?

Antwort:

Diese Aussage kann grundsätzlich bejaht werden. Erster Stadtrat KOCH weist auf die Formulierung im Grundgesetz hin, wonach die Pflege, Erziehung und Förderung der Kinder Aufgabe der Eltern sei. Wie sie dieses tun, sei ihnen selbst überlassen. Weitere detailliertere Ausführungen zur Sprachförderung könnten gern im zuständigen Fachausschuss anhand konkreter Beispiele vorgestellt werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(5)